Kassenpflicht, Kabinett

Kassenpflicht ab 2028: Kabinett plant neue Regeln ab 100.000 Euro Umsatz

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht digitale Kassenbelege und Ausnahmen für Kleinbetriebe sowie landwirtschaftliche Direktvermarkter vor.

Kassen-Digitalisierung: Kabinett beschließt elektronische Pflicht ab 2028
Minimalistischer Verkaufsraum mit leerem Tresen in natürlichem Licht ohne technisches Gerät oder Beschriftung. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen weitreichenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) verabschiedet, der die Digitalisierung von Kassenaufzeichnungen und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung maßgeblich vorantreiben soll. Die Neuregelung sieht vor, elektronische Aufzeichnungssysteme zur Pflicht zu machen und den digitalen Kassenbeleg zum neuen Standard im deutschen Handel zu erheben.

Verbindliche Kassenpflicht und Umsatzgrenzen

Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2028 eine elektronische Kassenpflicht für Unternehmen gilt, deren Jahresgesamtumsatz die Grenze von 100.000 Euro überschreitet. Damit reagiert die Bundesregierung auf Schätzungen des BMF, wonach derzeit noch rund 115.000 offene Ladenkassen im Einsatz sind, die als besonders anfällig für Manipulationen und Steuerhinterziehung gelten.

Um kleinere Betriebe nicht übermäßig zu belasten, ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen: Steuerpflichtige, deren Barumsätze pro Jahr nicht mehr als 12.000 Euro betragen, bleiben von der Pflicht zur elektronischen Erfassung befreit. Finanzminister Lars Klingbeil bezeichnete den Entwurf als einen notwendigen Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung und zur Reduzierung von bürokratischem Aufwand.

Digitaler Beleg als neuer Regelfall

Ein zentraler Aspekt der Gesetzesinitiative ist die Umstellung der Belegbereitstellung. Der digitale Kassenbeleg soll künftig zum Regelfall werden. Dies kann über QR-Codes, Download-Links oder die direkte Hinterlegung in Kundenkonten erfolgen. Schätzungen der Bundesregierung zufolge werden in Deutschland jährlich mehrere Milliarden Kassenbons gedruckt. Durch die neue Regelung soll dieser Papierverbrauch massiv gesenkt werden.

Gleichzeitig bleibt der Papierbeleg für Kunden, die dies ausdrücklich wünschen, weiterhin möglich; ein Verbot von Papierbons ist nicht vorgesehen. Zudem besteht für Konsumenten keine Verpflichtung, die elektronischen Belege tatsächlich anzunehmen. Verstöße gegen die digitale Belegbereitstellungspflicht sollen künftig als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

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Ausnahmen für Landwirtschaft und Markthandel

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer konnte im Rahmen der Kabinettsentscheidung Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft erwirken. Umsätze aus der land- und forstwirtschaftlichen Direktvermarktung, wie sie etwa in Hofläden üblich sind, werden von der Kassenpflicht und der elektronischen Nacherfassung ausgenommen.

Eine entsprechende Ausnahmeverordnung soll zeitnah nach der Verkündung des Gesetzes beschlossen werden und zeitgleich mit der Kassenpflicht Anfang 2028 in Kraft treten. Weitere Ausnahmen für Wochen- und Jahrmärkte befinden sich laut Bundesregierung noch in der parlamentarischen Verhandlung.

Kritik aus Handel und Handwerk

Trotz der digitalen Zielsetzung stößt der Entwurf bei Wirtschaftsverbänden auf geteiltes Echo. Stefan Genth, Hauptgeschäßenführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), kritisierte den Entwurf am 23. September 2026 als unzureichend. Er bemängelte, dass die Abschaffung des Papierbons zugunsten einer digitalen Pflicht nicht weit genug gehe und verwies auf drohende erhebliche Investitionskosten für die Unternehmen. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beklagte, dass die Neuregelung keine spürbare Entlastung für die Betriebe bringe.

Der Digitalverband Bitkom forderte indes eindeutige und praxistaugliche Vorgaben sowie einheitliche technische Standards. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder betonte die Notwendigkeit von ausreichend Umsetzungszeit, um Insellösungen zu vermeiden. Laut einer Bitkom-Umfrage befürworten zudem 84 Prozent der Menschen in Deutschland eine gesetzliche Pflicht, neben Bargeld mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten.

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Einbettung in die nationale Digitalisierungsstrategie

Das Vorhaben ist Teil einer breiteren Strategie zur Digitalisierung der Finanzverwaltung. Bereits ab 2025 sind Unternehmen verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen (wie XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen und verarbeiten zu können. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027 für kleinere Unternehmen.

Zusätzlich plant das BMF den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Im Bereich der Verwaltung soll ab Anfang 2027 die automatische Auszahlung von antragslosem Kindergeld erfolgen, während Steuerbescheide künftig grundsätzlich elektronisch zugestellt werden sollen. Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf nun in den Bundestag und den Bundesrat eingebracht.

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