KI-Haftung: BuĂgelder bis 35 Millionen ab August 2026
25.06.2026 - 17:21:01 | boerse-global.de
EuropÀische Verordnungen, erweiterte Barrierefreiheit und eine hÀrtere Rechtsprechung bei Softwarefehlern verÀndern die Anforderungen grundlegend.
EU-Maschinenverordnung bringt strengere Dokumentation
Die neue EU-Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 tritt am 20. Januar 2027 in Kraft. Sie löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und betrifft unter anderem kraftbetĂ€tigte Anlagen im GebĂ€udebereich â etwa automatisierte Fenstersysteme.
Die Verordnung verschĂ€rft die Vorgaben fĂŒr die Risikobeurteilung. Betreiber und Hersteller mĂŒssen detailliertere Nachweise ĂŒber die Sicherheit der installierten Technik fĂŒhren. UnabhĂ€ngig davon bleibt die jĂ€hrliche PrĂŒfung nach den ArbeitsstĂ€ttenregeln (ASR A1.6) fĂŒr kraftbetĂ€tigte Komponenten verpflichtend.
Bei Kontrollen fallen hĂ€ufig MĂ€ngel an Sicherheitseinrichtungen auf. RegelmĂ€Ăige Wartungsintervalle sind daher entscheidend.
Barrierefreiheit wird 2026 zur Pflicht
Zum Jahresbeginn 2026 tritt die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in Kraft. Das erweiterte Benachteiligungsverbot betrifft dann auch private Anbieter von öffentlich zugĂ€nglichen GĂŒtern und Dienstleistungen.
Unternehmen mĂŒssen angemessene Vorkehrungen treffen, um Barrieren abzubauen. Das hat direkte Auswirkungen auf Förderanlagen wie AufzĂŒge oder Treppenlifte.
Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Umgestaltung unverhĂ€ltnismĂ€Ăig wĂ€re â etwa bei tiefgreifenden baulichen Eingriffen. Dennoch empfiehlt sich eine systematische PrĂŒfung und Dokumentation der Barrierefreiheit. FĂŒr StreitfĂ€lle ist eine Schlichtungsstelle vorgesehen, die kĂŒnftig auch fĂŒr Beschwerden gegen private Anbieter zustĂ€ndig ist.
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Gerichte prÀzisieren Betreiberpflichten
Das Landgericht Frankenthal befasste sich im Mai 2026 mit der Verkehrssicherungspflicht in öffentlich zugĂ€nglichen RĂ€umen. Betreiber mĂŒssen demnach nur eine angemessene SichtprĂŒfung ihrer Ausstattung vornehmen.
Eine Haftung fĂŒr nicht erkennbare MĂ€ngel â im konkreten Fall eine scharfe Kante an einem Glas â wurde abgelehnt. Voraussetzung: Die Gefahr war fĂŒr den Betreiber bei ĂŒblicher Sorgfalt nicht ersichtlich.
FĂŒr WohnungseigentĂŒmergemeinschaften bleibt die Sicherheitsleistung beim Einbau von Förderanlagen relevant. Das Landgericht Frankfurt am Main bestĂ€tigte: Einmal rechtskrĂ€ftig beschlossene Sicherheitsleistungen fĂŒr Treppenlifte können nur unter schwerwiegenden neuen UmstĂ€nden herabgesetzt werden.
Software und KI: Neue Haftungsrisiken
Bis zum 9. Dezember 2026 muss eine neue EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Sie weitet die Produkthaftung explizit auf Software aus. Betreiber oder Hersteller könnten dann leichter fĂŒr SchĂ€den haftbar gemacht werden, die durch fehlerhafte Algorithmen entstehen.
FĂŒr KĂŒnstliche Intelligenz greifen ab dem 2. August 2026 die strengen Governance-Auflagen des EU AI Acts. Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen â etwa zur vorausschauenden Wartung oder Steuerung sicherheitskritischer Anlagen â mĂŒssen Risikoanalysen und Kompetenznachweise fĂŒr ihre Mitarbeiter vorlegen.
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Die Strafen sind empfindlich: VerstöĂe können mit BuĂgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder einem prozentualen Anteil des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Versicherungsrecht: Fristen groĂzĂŒgiger auslegen
Das Oberlandesgericht MĂŒnchen urteilte Ende 2025 zur Berufshaftpflichtversicherung: Ausschlussfristen fĂŒr Schadensmeldungen sind einschrĂ€nkend auszulegen. Eine FĂŒnfjahresfrist nach Vertragsende ist zwar grundsĂ€tzlich als Risikobegrenzung wirksam.
Ein Versicherer darf sich jedoch nicht auf den Fristablauf berufen, wenn der Versicherungsnehmer die VerspĂ€tung nicht verschuldet hat. Die Beweislast fĂŒr das fehlende Verschulden liegt beim Versicherten.
