Koalitionspaket Juli: Abfindungen steigen, Befristungen auf 4 Jahre
05.07.2026 - 06:20:43 | boerse-global.de
Der Koalitionsausschuss hat Anfang Juli ein Reformpaket verabschiedet, das Arbeitsrecht und Abfindungsbesteuerung grundlegend ändert. Kern der Pläne: Steuerliche Privilegien für Arbeitnehmer, die nach einer Kündigung schnell einen neuen Job finden.
Die Bundesregierung will damit den bisherigen Zielkonflikt auflösen. Bisher schmälerte ein schneller Jobwechsel oft die steuerlichen Vorteile einer Abfindung. Das soll sich nun ändern.
Steuerliche Anreize für schnelle Jobwechsel
Aktuell wird die Steuerlast auf Abfindungen meist durch die Fünftelregelung gemildert. Seit 2025 lässt sich diese aber erst über die Steuererklärung geltend machen.
Das neue Modell setzt auf ein degressives System: Je kürzer die Lücke zwischen altem und neuem Job, desto höher der steuerliche Vorteil. Die Grundsatzentscheidung fiel am 2. Juli. Konkrete Berechnungsdetails stehen allerdings noch aus.
Weniger Kündigungsschutz für Top-Verdiener
Ab dem 1. Januar 2027 lockert die Koalition den Kündigungsschutz für Spitzenverdiener. Betroffen sind Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze – für 2026 rund 177.450 Euro.
Der klassische Bestandsschutz wird dann in einen „Abfindungsschutz“ umgewandelt. Gerichte können das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitgebers gegen eine Abfindung auflösen – zwischen 12 und 18 Monatsgehältern. Die Regelung orientiert sich an Vorschriften für Risikoträger im Finanzsektor und gilt nur für neue Verträge.
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Während Arbeitgeberverbände die Flexibilisierung begrüßen, hagelt es Kritik von den Gewerkschaften.
Befristungen: Von zwei auf vier Jahre
Das Paket enthält auch Änderungen bei sachgrundlosen Befristungen. Für Neueinstellungen bis Ende 2030 steigt die maximale Dauer von zwei auf vier Jahre (48 Monate). Die Zahl möglicher Verlängerungen erhöht sich von drei auf sechs. Zudem entfällt künftig die Schriftform.
Krankmeldung: Attest ab dem ersten Tag
Ab Januar 2027 müssen Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Gleichzeitig drohen schärfere Sanktionen bei falschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Weniger Steuerfreiheit für Zuschläge
Auch bei Sonn- und Feiertagszuschlägen ändert sich etwas: Steuerfreie Zuschläge werden künftig auf 75 Euro pro Stunde gedeckelt. Bisher galten prozentuale Grenzen von 50, 125 oder 150 Prozent des Grundlohns. Bei tarifgebundener Beschäftigung bleiben die Zuschläge beitragsfrei.
Minijobs werden teurer
Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Ein kleiner, aber spürbarer Posten für Arbeitgeber.
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Wenn die Abfindung plötzlich weg ist
Dass eine vereinbarte Abfindung nicht automatisch ausgezahlt wird, zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Solingen. Mitte Juni wies das Gericht die Klage eines Arbeitnehmers auf über 415.000 Euro ab (Az. 3 Ca 1629/25).
Der Kläger hatte nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags private Bestellungen über das interne System seines Arbeitgebers abgewickelt. Das Gericht wertete dies als Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). Da die Abfindung zum Zeitpunkt der Verstöße noch nicht ausgezahlt war, entfiel der Anspruch komplett.
Die Botschaft: Vertragliche Treuepflichten bestehen auch nach Unterzeichnung einer Trennungsvereinbarung bis zum letzten Arbeitstag fort.
