Krankenkassen-Reform, Zuzahlungen

Krankenkassen-Reform: Zuzahlungen steigen ab 2027 deutlich

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 15:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die große GKV-Reform bringt ab 2027 höhere Zuzahlungen, einen neuen Partnerbeitrag und Einschnitte bei Leistungen wie Homöopathie.

GKV-Reform 2027: Höhere Zuzahlungen und neue Beiträge
Hände zählen Euro-Banknoten, überlagert von einem Diagramm mit Abwärtstrend, im Hintergrund ein unscharfes Büro. Symbolisiert die finanziellen Auswirkungen von Gesundheitsreformen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Ziel ist es, die Ausgaben enger an die Einnahmen zu koppeln und eine drohende Deckungslücke zu schließen.

Für 2027 wird das Defizit auf rund 15,3 Milliarden Euro geschätzt. Ohne Gegenmaßnahmen könnte es bis 2030 auf bis zu 40 Milliarden Euro anwachsen. Das Sparziel für das kommende Jahr liegt bei 18,8 Milliarden Euro.

Versicherte zahlen deutlich mehr

Die Reform trifft Patienten direkt im Geldbeutel. Ab Anfang 2027 steigen die Zuzahlungen für Medikamente: Statt 5 bis 10 Euro werden künftig 7,50 bis 15 Euro fällig. Gleichzeitig sinkt der Festzuschuss zum Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt – um 300 Euro auf monatlich 6.112,50 Euro. Das bedeutet höhere Abgaben für Besserverdienende.

Eine besonders umstrittene Neuerung betrifft die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern. Ab dem 1. Januar 2028 wird für mitversicherte Partner ein Zuschlag von 2,5 Prozent erhoben. Ausnahmen gibt es für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, Menschen mit Pflegegrad 3 oder höher, voll Erwerbsgeminderte und Rentner.

Die Praxis zeigt die Härte: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro kämen auf den Hauptverdiener monatlich 75 Euro extra für den Partner zu.

Leistungen werden gestrichen

Die Konsolidierung hat auch Folgen für den Leistungskatalog. Homöopathische Behandlungen und die Erstattung von Cannabisblüten fallen künftig weg. Auch beim Hautkrebsscreening gibt es Einschränkungen.

Positiv bewerten Experten die Einführung einer Teilkrankschreibung. Ab Juli 2028 sollen Arbeitnehmer zu 25, 50 oder 75 Prozent krankgeschrieben werden können – mehr Flexibilität im Arbeitsalltag.

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Verbraucherschützer kritisieren dagegen den Wegfall der Informationspflicht bei Zusatzbeiträgen. Bisher mussten Kassen ihre Mitglieder per Brief über steigende Beiträge informieren. Künftig müssen sich Versicherte selbst auf den Webseiten der Kassen informieren.

Psychotherapie unter Druck

Die Reform greift massiv in die Vergütungsstrukturen ein. Für 2027 bis 2029 wird der Anstieg der Vergütungen für Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Reha-Kliniken gedeckelt – auf die Grundlohnrate abzüglich eines Prozentpunktes.

In Krankenhäusern fällt die verbindliche Personalbemessung weg. Die Pflegepersonaluntergrenzen bleiben aber bestehen.

Besonders dramatisch sind die Folgen für die Psychotherapie. Durch eine künftige Budgetierung der Leistungen droht ein Rückgang der verfügbaren Therapieplätze. Fachverbände warnen: Pro halbem Kassensitz könnte die Zahl der wöchentlich abrechenbaren Sitzungen von etwa 25 auf 18 sinken.

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Die Koalition hat angekündigt, nach der Sommerpause über mögliche Schutzregelungen zu beraten. Ob das reicht, ist fraglich.

Im ambulanten Bereich werden zahlreiche bisher extrabudgetäre Leistungen in die Budgetierung überführt – etwa ePA-Zuschläge oder die Organspendeberatung. Der Herstellerabschlag für Pharmafirmen steigt von 7 auf 15,5 Prozent.

Bund beteiligt sich anders

Die Politik passt auch die staatliche Beteiligung an. Der Zuschuss für Grundsicherungsempfänger wird schrittweise erhöht: von einer Milliarde Euro 2027 auf 2,75 Milliarden Euro 2031. Gleichzeitig sinkt der allgemeine Bundeszuschuss 2027 um 1,35 Milliarden Euro.

Ferdinand Gerlach, stellvertretender Vorsitzender der GKV-Finanzkommission, lobte, dass das Gesetz einen Großteil der Kommissionsempfehlungen enthalte. Er warnte aber: Die Maßnahmen zur Beitragssatzstabilität für 2029 und 2030 würden voraussichtlich nicht ausreichen. Zudem kritisierte er die weiterhin unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch Steuermittel.

Die Kommission plant für Dezember 2026 einen weiteren Bericht zu notwendigen Strukturreformen.

Politisch bis zuletzt umstritten

Das Gesetz war bis zur Abstimmung heftig umkämpft. Opposition und einige Bundesländer kritisierten die Lastenverteilung. Ein Vermittlungsausschuss konnte nur vermieden werden, weil der Bund den Ländern finanzielle Zugeständnisse für Krankenhäuser und Unikliniken machte – insgesamt 550 Millionen Euro.

Innerhalb der Koalition stimmten einzelne Abgeordnete gegen das Paket. Sie nannten vor allem Sorgen um die psychotherapeutische und hausärztliche Versorgung als Grund.

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