SturzunfĂ€lle: 28 Prozent aller ArbeitsunfĂ€lle â Pflichtschulungen
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 16:42 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Unternehmen mĂŒssen ihre SchutzausrĂŒstung regelmĂ€Ăig von Fachleuten prĂŒfen lassen. Aktuelle Schulungsangebote und Unfallzahlen zeigen: Die Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten ist dringender denn je.
Rechtliche Grundlagen: Wer darf prĂŒfen?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln fĂŒr Betriebssicherheit (TRBS 1203) schreiben die regelmĂ€Ăige PrĂŒfung von Arbeitsmitteln vor. FĂŒr die persönliche SchutzausrĂŒstung gegen Absturz (PSAgA) gelten zusĂ€tzliche Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Unternehmen mĂŒssen Personen benennen, die durch Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle TĂ€tigkeit die nötige Fachkompetenz mitbringen. Das Spektrum der prĂŒfpflichtigen Arbeitsmittel reicht von Leitern ĂŒber Regalanlagen bis zu Kranen und Flurförderzeugen.
Ausbildung: Was kostet die Qualifikation?
Mehrere BildungstrĂ€ger bieten spezialisierte Schulungen an. Der Anbieter AST zum Beispiel orientiert sich an TRBS 1203 und den DGUV-Vorschriften. Die Formate reichen von PrĂ€senzveranstaltungen ĂŒber E-Learning bis zu Blended-Learning.
Die Kosten variieren stark: Eine Grundqualifikation im Bereich âBasicâ gibt es ab etwa 600 Euro. Spezialisierte Kurse fĂŒr bestimmte Arbeitsmittel starten bei rund 900 Euro. Wer eine zusĂ€tzliche ISO-Zertifizierung anstrebt, muss mit bis zu 1.850 Euro rechnen.
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Unfallstatistik: StĂŒrze bleiben die gröĂte Gefahr
Die Sozialversicherung fĂŒr Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) meldete fĂŒr 2025 einen RĂŒckgang der meldepflichtigen ArbeitsunfĂ€lle um 4,6 Prozent. Doch Sturz- und StolperunfĂ€lle machen mit 28 Prozent weiterhin den gröĂten Anteil aus.
Die DGUV fordert daher regelmĂ€Ăige Sensibilisierungen der Belegschaft. Eine jĂ€hrliche Unterweisung vor Arbeitsbeginn ist Pflicht â nicht nur fĂŒr Bauberufe, sondern zunehmend auch fĂŒr Spezialbereiche wie Hochvolt-Systeme in der E-MobilitĂ€t oder Gasantriebe.
ErgĂ€nzende MaĂnahmen: Erste Hilfe und Fördergelder
Neben der technischen PrĂŒfung empfehlen Berufsgenossenschaften eine kontinuierliche ĂberprĂŒfung der Erste-Hilfe-Organisation. Die BG ETEM betonte Mitte Juli 2026, dass eine gute Vorbereitung Leben retten kann. Die Kosten fĂŒr diese Ausbildungen ĂŒbernehmen oft die Berufsgenossenschaften. NotfallplĂ€ne und automatisierte Defibrillatoren (AED) sollten leicht zugĂ€nglich und regelmĂ€Ăig gewartet sein.
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Trotz der Bedeutung von QualifizierungsmaĂnahmen: Das 2024 eingefĂŒhrte Qualifizierungsgeld wurde bislang kaum genutzt. Ende 2025 hatten weniger als 400 BeschĂ€ftigte diese Förderung beantragt. Branchenvertreter fĂŒhren das auf den hohen bĂŒrokratischen Aufwand zurĂŒck.
FĂŒr Betriebe bleibt die Weiterbildung essenziell. Neue gesetzliche Anforderungen wie das NIS-2-Umsetzungsgesetz schreiben seit Dezember 2025 verbindliche Unterweisungspflichten fĂŒr GeschĂ€ftsleitung und Mitarbeitende in vielen Sektoren vor.
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