Krankmeldung reformiert: Attestpflicht ab sofort vom ersten Tag
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 13:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Künftig soll für Arbeitnehmer eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag gelten. Bisher reichte eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem dritten Kalendertag – es sei denn, der Arbeitgeber verlangte sie früher.
Flankierend dazu plant die Regierung die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Das Instrument war während der Corona-Pandemie eingeführt und später verstetigt worden.
Begründet wird der Schritt mit den hohen Krankenständen. Deutschland liegt mit 6,8 Prozent verlorener Arbeitszeit im internationalen OECD-Vergleich auf Rang sieben – deutlich unter den Raten von Norwegen oder Finnland.
Kritik von Ärzten und Krankenkassen
Juristen weisen jedoch auf das Günstigkeitsprinzip hin. Bestehende Arbeitsverträge mit großzüigeren Regelungen – etwa Vorlage erst ab dem dritten Tag – könnten weiter Bestand haben. Für tarifgebundene Apotheken-Mitarbeiter gilt laut Gewerkschaft ADEXA weiterhin der Bundesrahmentarifvertrag: Eine Bescheinigung ist erst ab dem vierten Kalendertag nötig.
Ärztevertreter befürchten eine Überlastung der Praxen. Die AOK-Vorstandsvorsitzende bezeichnete das Vorhaben als reine Symbolpolitik.
BAG-Urteil erschwert KĂĽndigungen
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) zwingt Arbeitgeber zur Umstellung ihrer Zustellungsprozesse. Das Gericht entschied: Das modernisierte Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post liefert künftig keinen Anscheinsbeweis mehr für den tatsächlichen Zugang.
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Hintergrund ist ein geändertes Scan-Verfahren. Zusteller unterzeichnen den digitalen Beleg bereits vor dem Einwurf in den Briefkasten. Die Unterschrift dokumentiert den Einwurf also nicht mehr unmittelbar. Im verhandelten Fall führte dies zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung – der Arbeitgeber konnte den Zugang der Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement nicht belegen.
Rechtsexperten raten daher: Wichtige Dokumente wieder persönlich unter Zeugen übergeben oder auf Botendienste und Gerichtsvollzieher setzen.
EU erleichtert Kurzzeit-Geschäftsreisen
Positive Nachrichten gibt es für die Administration von Auslandsentsendungen. Das EU-Parlament bestätigte am 7. Juli 2026 eine Reform der Sozialversicherungs-Koordinierung. Für Geschäftsreisen bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen ist künftig keine A1-Bescheinigung mehr nötig – Ausnahme: der Bausektor.
Für längere Entsendungen bis zu 24 Monaten gelten weiterhin strenge Regeln: Vorabmeldung und mindestens drei Monate vorherige Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem des Entsendestaates. Die Digitalisierung läuft über das System EESSI. Eine vollständige Anwendung der neuen Regeln ist ab 2028 geplant.
Bürgergeld: Vermögensschonfrist entfallen
Seit dem 1. Juli 2026 gelten verschärfte Regeln beim Bürgergeldbezug. Die bisherige Karenzzeit für Vermögen ist entfallen. Die Schonfrist von 40.000 Euro für die erste Person ist damit hinfällig. Neuantragsteller müssen nun sofort eine umfassende Vermögenserklärung abgeben.
Digitalisierung der Personalarbeit stockt
Trotz steigender Komplexität nutzen noch 49 Prozent der Unternehmen Excel für ihr Vertragsmanagement. Das zeigt eine aktuelle Studie von techconsult. Die Folge: 29 Prozent der Betriebe verpassen regelmäßig Fristen.
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Gleichzeitig schreitet die Digitalisierung in Teilbereichen voran. Anbieter wie Leapsome integrieren KI-gestützte Funktionen in ihre Talent-Suiten. Organisationen wie die Stiftung Liebenau setzen seit Anfang 2026 vollständig auf digitale Personalakten.
Auch im Recruiting gewinnt Technologie an Bedeutung. Eine Stepstone-Untersuchung ergab: Bereits 61 Prozent der Bewerber nutzen KI zur Erstellung ihrer Unterlagen. Das stellt Personalabteilungen vor neue Herausforderungen – etwa bei KI-generierten Bewerbungen und der Notwendigkeit detaillierteren Feedbacks im Sinne der Candidate Experience.
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