Krankmeldungspflicht: Attest ab sofort ab dem ersten Tag nötig
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 01:01 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Künftig soll für Arbeitnehmer grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest nötig sein. Ziel ist es, die hohen Krankenstände in Deutschland zu senken.
Das Paket beschloss die Koalition Anfang Juli 2026. Grund für die Verschärfung sind die stark gestiegenen Fehlzeiten. Laut Statistik stieg die durchschnittliche Zahl der Fehltage von 11,2 Tagen im Jahr 2021 auf 14,8 Tage im Jahr 2024 an. Kanzler Merz begründete das Vorhaben mit der wirtschaftlichen Belastung.
Umkehrung des gesetzlichen Regelfalls
Bisher müssen Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) erst ab dem vierten Tag vorlegen – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt sie früher. Die Reform würde diesen Regelfall umkehren: Die Attestpflicht soll grundsätzlich ab dem ersten Tag gelten.
Rechtlich ist das für viele Unternehmen keine Neuerung. Bereits seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom November 2012 können Arbeitgeber ein Attest ab Tag eins verlangen. Die Neuregelung macht dies zur allgemeinen gesetzlichen Norm. Fachanwälte für Arbeitsrecht betonen: Individuelle Vereinbarungen in Arbeitsverträgen bleiben möglich. Das Günstigkeitsprinzip schützt bestehende Verträge mit großzügigeren Regelungen.
Ende der telefonischen Krankschreibung
Ein weiterer Kernpunkt: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Eingeführt worden war sie, um Arztpraxen zu entlasten. Laut Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) machte sie 2023 aber nur 0,9 Prozent aller Atteste aus. Künftig soll dieser Weg komplett entfallen.
Flankierend plant die Koalition eine Verschärfung des Strafgesetzbuches (§ 278 StGB). Mediziner müssen bei unrichtigen Gesundheitszeugnissen mit härteren Sanktionen rechnen. Damit soll Missbrauch vorgebeugt werden.
Massive Kritik von Medizinern und Verbänden
Die Pläne stoßen bei medizinischen Fachverbänden und Krankenkassen auf deutliche Ablehnung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet mit bis zu 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr. Allgemeinmediziner warnen vor einer drohenden Überlastung der Praxen und einer Gefährdung der medizinischen Vorsorge. Die AOK-Vorstandsvorsitzende Reimann bezeichnete das Vorhaben als reine Symbolpolitik.
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Auch von Patientenseite gibt es Bedenken. Kritiker befürchten, dass die Notwendigkeit eines sofortigen Praxisbesuchs dazu führen könnte, dass Patienten zur Sicherheit länger krankgeschrieben werden. Der Händlerbund-CEO Arlt sieht in der Maßnahme einen Vertrauensverlust gegenüber den Beschäftigten und plädiert stattdessen für moderne Arbeitsmodelle wie Vertrauensarbeitszeit.
Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst und Unternehmen
Die neue Regelung betrifft primär Arbeitnehmer unter dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Für Beamte gelten gesonderte beamtenrechtliche Vorschriften. Das Bundesinnenministerium wies darauf hin, dass Dienstvorgesetzte bereits heute ein Attest ab dem ersten Tag verlangen können. Ob eine generelle Pflicht für Beamte eingeführt wird, bleibt offen.
In der Industrie wird das Reformpaket unterschiedlich aufgenommen. Während Unternehmen wie Airbus die Maßnahmen grundsätzlich begrüßen, verweisen Konzerne wie Audi auf bestehende Tarifverträge mit einer Vorlagefrist von vier Tagen. HR-Abteilungen sind angehalten, bestehende Arbeitsverträge zu prüfen, die digitale Infrastruktur für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sicherzustellen und die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte zu beachten.
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Weitere Bestandteile des Reform ??????
Neben der Attestpflicht umfasst das Maßnahmenpaket weitere arbeitsrechtliche Änderungen:
- Befristungen: Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen soll auf bis zu 48 Monate bei maximal sechs Verlängerungen ausgeweitet werden.
- Kündigungsschutz: Für Hochverdiener mit einem Jahresgehalt ab etwa 180.000 Euro ist eine Lockerung vorgesehen.
- Vertragsform: Die bisherige Schriftform für Arbeitsverträge soll durch die Textform ersetzt werden können.
- Steuerentlastung: Geplant ist eine Steuerentlastung von jährlich rund 10 Milliarden Euro für kleine und mittlere Einkommen.
Obwohl die politischen Beschlüsse vorliegen, hat das offizielle Gesetzgebungsverfahren für die Attestpflicht noch nicht begonnen.
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