Krankschreibung: Ab Tag eins Attest erforderlich, Telefon-AU fÀllt weg
05.07.2026 - 13:31:22 | boerse-global.de
Arbeitnehmer sollen kĂŒnftig schon ab dem ersten Krankheitstag ein Ă€rztliches Attest vorlegen mĂŒssen. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung wieder abgeschafft werden.
Was genau Àndert sich?
Bisher gilt: Erst ab dem vierten Kalendertag muss eine ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung (AU) her â es sei denn, der Arbeitgeber verlangt etwas anderes. Das soll sich Ă€ndern. Kanzler Merz begrĂŒndet den Schritt mit den seit der Pandemie deutlich gestiegenen KrankenstĂ€nden.
Die telefonische Krankschreibung, erst im Winter 2023 dauerhaft eingefĂŒhrt, soll wieder gestrichen werden. Videosprechstunden bleiben dagegen erlaubt. Die Umsetzung wird frĂŒhestens Anfang 2027 erwartet.
Ărzte schlagen Alarm
Der HausĂ€rzteverband nennt das Vorhaben ârein symbolpolitischâ und warnt vor einem bĂŒrokratischen Kollaps. Die Folge: bis zu 30 Millionen zusĂ€tzliche Patientenkontakte pro Jahr. Auch die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hartmannbund sprechen von einer Zumutung fĂŒr die Praxen.
Dabei ist die Wirkung der Reform fraglich. Daten der Barmer und des Zentralinstituts fĂŒr die kassenĂ€rztliche Versorgung zeigen: Nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankschreibungen sind telefonische AU-Bescheinigungen. SPD-Gesundheitsexperte Pantazis betont, es gebe keine Belege fĂŒr einen Zusammenhang zwischen Telefon-AU und hohen KrankenstĂ€nden.
Bringt die Reform ĂŒberhaupt etwas?
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Ăkonomen des Deutschen Instituts fĂŒr Wirtschaftsforschung (DIW) warnen vor einem Bumerang-Effekt. Die Attestpflicht zwinge Patienten auch bei leichten Infekten in die Praxen â und erhöhe damit das Ansteckungsrisiko. Zudem zeige sich: Wer zum Arzt geht, bekommt oft eine lĂ€ngere Krankschreibung, als wenn er sich ein bis zwei Tage ohne Attest auskurieren dĂŒrfte.
Der TK-Gesundheitsreport 2025 liefert weitere Zahlen: Rund 40 Prozent aller Krankmeldungen dauern weniger als vier Tage. Die hohen Fehlzeiten 2024 gingen vor allem auf Langzeiterkrankungen von mehr als sechs Wochen zurĂŒck â auf diese 40 Prozent aller Fehltage hĂ€tte die neue Regelung gar keinen Einfluss.
Was sagt das Arbeitsrecht?
Arbeitsrechtler weisen darauf hin: Die AU-Pflicht ab Tag eins bedeutet nicht, dass der Patient am selben Tag in der Praxis erscheinen muss. Eine rĂŒckwirkende Krankschreibung ist fĂŒr bis zu drei Tage zulĂ€ssig. Die Ăbermittlung lĂ€uft bereits heute digital als eAU direkt an die Krankenkassen.
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Und wie machen es andere LĂ€nder?
International gibt es kein einheitliches Modell. Frankreich, Italien und Polen verlangen bereits ab dem ersten Tag ein Attest. In Spanien gilt eine Frist ab dem vierten, in Schweden erst ab dem achten Tag. Der Chef der DAK, Storm, brachte eine Alternative ins Spiel: die Teilkrankschreibung nach skandinavischem Vorbild. BeschĂ€ftigte könnten trotz Erkrankung stundenweise arbeiten. Das Modell wird laut Storm derzeit im Bundesgesundheitsministerium geprĂŒft.
