Arbeitsrecht, Befristungen

Arbeitsrecht: Befristungen bis 48 Monate, Attestpflicht ab Tag 1

05.07.2026 - 13:31:22 | boerse-global.de

Das neue Reformpaket von Union und SPD bringt flexiblere Arbeitsverträge, höhere Steuern für Spitzenverdiener und Entlastungen für Familien.

Union und SPD: Reformpaket mit neuen Regeln für Arbeit und Steuern
Arbeitsrecht - Nahaufnahme von Dokumenten mit einem Stift und einer dezenten digitalen Kalenderüberlagerung, die Fristen und rechtliche Aspekte symbolisiert. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

34 Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsrecht, Steuern, Rente und Bürokratie sollen das Wirtschaftswachstum ankurbeln. Die Reaktionen fallen gespalten aus.

Arbeitsmarkt wird flexibler – bis 2030

Ein Kernstück der Reform: Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen wird ausgeweitet. Künftig sind bis zu 48 Monate möglich, innerhalb dieser Zeit sind sechs Verlängerungen erlaubt. Die Regelung gilt bis Ende 2030. Ab Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis für Befristungen.

Auch der Kündigungsschutz für Hochverdiener wird gelockert. Betroffen sind Beschäftigte mit einem Bruttojahreseinkommen über 177.000 Euro. In diesen Fällen soll die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung erleichtert werden. Um die berufliche Mobilität zu fördern, plant die Regierung steuerliche Vorteile bei schnellem Jobwechsel.

Strengere Regeln bei Krankmeldungen

Die Koalition verschärft die Nachweispflichten: Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die telefonische Krankschreibung aus der Corona-Zeit wird abgeschafft. Auch schärfere Sanktionen bei missbräuchlich ausgestellten Attesten sind geplant.

Für Minijobber steigt die Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent. Positiv bewertet werden dagegen die Neuregelungen für Sonn- und Feiertagszuschläge: Sie bleiben bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei.

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Zehn Milliarden Entlastung – mit Gegenfinanzierung

Das steuerliche Entlastungsvolumen beträgt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Die Reformen treten stufenweise ab Januar 2027 in Kraft. Vorgesehen sind eine Anhebung des Grundfreibetrags und des Kindergeldes – bis 2028 auf 272 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen könnte ab 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.

Die Gegenfinanzierung: Eine verschärfte Einkommensteuer für Spitzenverdiener. Ab 250.000 Euro greift ein Satz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro steigt er auf 47 Prozent. Kritiker warnen jedoch, dass die Entlastungen durch steigende Sozialversicherungsbeiträge teilweise aufgefressen werden könnten. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) betont: Die Steuerreform federe den Anstieg der Rentenbeiträge lediglich ab – ohne unterm Strich ein deutliches Plus beim Nettoeinkommen zu bringen.

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Bürokratieabbau und Genehmigungsfiktion

Für Unternehmen, besonders kleine und mittlere, entfallen zahlreiche Berichtspflichten. Zudem gilt künftig eine Genehmigungsfiktion: Anträge gelten als genehmigt, wenn die Behörde nicht innerhalb von vier Monaten entscheidet. Im Wohnungsbau plant die Regierung eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft – eine Vergesellschaftung privater Immobilien wird explizit ausgeschlossen.

Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die Beschlüsse am Samstag als Grundlage für eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Das Ziel: Mehr als ein Prozent Wachstum im Jahr 2027. Kanzleramtschef Thorsten Frei zeigte sich überzeugt, dass die Summe der Maßnahmen Deutschland zurück auf einen stabilen Wachstumspfad führe.

Der Haushaletsentwurf für 2027 – mit einer Nettokreditaufnahme von rund 118,7 Milliarden Euro – soll am Montag im Bundeskabinett beschlossen werden. Während Arbeitgeberverbände die Flexibilisierungen begrüßten, übten Gewerkschaften scharfe Kritik an der verlängerten Befristungsdauer und der verschärften Attestpflicht. Laut aktuellem ARD-Deutschlandtrend liegt die Union bei 22 Prozent, die AfD bei 27.

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