Krankschreibung: Ärztliche Bescheinigung ab Tag eins Pflicht
06.07.2026 - 16:57:23 | boerse-global.de
Neue Pflichten für Arbeitnehmer, steigende Softwarekosten und ein geplanter Kündigungsschutz-Abbau für Top-Verdiener – die Bundesregierung zieht die Zügel an.
Microsoft führt „Workplace Check-in“ ein und erhöht Preise massiv
Microsoft hat eine neue Funktion namens „Workplace Check-in“ eingeführt. Das System erfasst die Büroanwesenheit automatisch über das Firmen-WLAN – und zwar auf Rechnern mit Windows und macOS. Administratoren müssen die Funktion manuell aktivieren. Beschäftigte können ihre Sichtbarkeit im System selbst steuern.
Ende Juli folgt eine Pausen-Funktion für KI-gestützte Features in Teams-Sitzungen.
Parallel dazu hat Microsoft zum 1. Juli die Preise für mehrere 365-Abonnements angehoben. Besonders hart trifft es die Tarife Business Basic, E3 und E5 sowie die Frontline-Angebote. Hier liegen die Preissteigerungen bei bis zu 43 Prozent. Der Konzern baut parallel rund 5.500 Stellen ab.
Krankschreibung ab Tag eins – telefonische AU fällt weg
Die Bundesregierung hat Anfang Juli ein Maßnahmenpaket gegen den hohen Krankenstand beschlossen. Kernpunkt: Arbeitnehmer müssen ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die telefonische Krankschreibung wird komplett abgeschafft.
Bundeskanzler Merz begründet den Schritt mit Kosten von 82 bis 85 Milliarden Euro jährlich durch krankheitsbedingte Fehltage. Finanzminister Klingbeil verteidigt die Neuregelung: Arbeitnehmer könnten weiterhin flexible Vereinbarungen mit Betrieben oder Tarifpartnern treffen.
Ärzteverbände schlagen Alarm: Sie erwarten bis zu 30 Millionen zusätzliche Praxisbesuche pro Jahr. Die Vorstandsvorsitzende der AOK spricht von Symbolpolitik. Ein DIW-Ökonom weist darauf hin, dass telefonische Krankschreibungen nur etwa ein Prozent aller AU-Bescheinigungen ausmachen.
Für bestehende Arbeitsverträge gilt das Günstigkeitsprinzip. Vereinbarungen mit späterer Attestpflicht bleiben gültig. Experten warnen zudem: Eine striktere Attestpflicht könnte in der Praxis zu längeren Krankschreibungen führen.
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Kündigungsschutz für Spitzenverdiener soll fallen
Die Regierung plant Erleichterungen bei Kündigungen von hochbezahlten Angestellten. Betroffen sind Beschäftigte mit einem Bruttojahresgehalt von über rund 177.450 Euro – das entspricht dem 1,75-fachen der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze.
Der Reformvorschlag sieht vor: Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen werden auf maximal zwölf Bruttomonatsgehälter gedeckelt. Für Beschäftigte über 55 Jahre mit mindestens 20 Jahren Betriebszugehörigkeit können bis zu 18 oder 20 Monatsgehälter fällig werden.
Juristen warnen vor erheblichen wirtschaftlichen Einschnitten für die betroffene Gruppe. Die bisherigen Schutzmechanismen des Kündigungsschutzgesetzes würden faktisch ausgehöhlt.
Gerichte schaffen Klarheit bei Arbeitszeit und Urlaub
Eine umfassende Reform des Arbeitszeitgesetzes steht noch aus. Die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung besteht jedoch bereits seit einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2022.
Das BAG stellte zudem in einem Beschluss vom 19. März 2026 klar: Kündigungen ohne ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige sind unwirksam. Die gesetzlich vorgeschriebene 30-tägige Entlassungssperre muss zwingend eingehalten werden.
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Auch im Urlaubsrecht gibt es neue Leitplanken. Das Landesarbeitsgericht Thüringen entschied: Pauschale Vorgaben, nach denen zusammenhängender Urlaub zwei Wochen nicht überschreiten darf, sind rechtlich riskant.
Weitere Änderungen zum 1. Juli
Über das Arbeitsrecht hinaus traten zahlreiche Neuerungen in Kraft:
- Die Renten stiegen um 4,24 Prozent – bei einer Standardrente ein Plus von 78 Euro
- Das Bürgergeld wurde durch eine neue Grundsicherung ersetzt
- Pflege-Mindestlöhne: 16,52 Euro für Hilfskräfte, 21,03 Euro für Fachkräfte
- Kryptobörsen brauchen jetzt eine Lizenz nach EU-MiCA-Vorgaben
- Neuwagen müssen Notbrems- und Spurhalteassistenten eingebaut haben
- Der Tankrabatt endete – Benzin und Diesel verteuerten sich um etwa 17 Cent pro Liter
