Krankschreibung: Attestpflicht ab Tag eins beschlossen
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 20:55 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom Anfang Juli 2026 sieht vor, dass Arbeitnehmer künftig ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Bisher greift die Attestpflicht regulär erst ab dem vierten Kalendertag – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt eine frühere Vorlage.
34-Punkte-Paket mit weitreichenden Folgen
Das Reformpaket umfasst insgesamt 34 Punkte und enthält deutliche Verschärfungen. Neben der generellen Attestpflicht ab Tag eins soll die telefonische Krankschreibung komplett abgeschafft werden. Diese war während der Pandemie eingeführt worden. Zudem plant die Koalition eine Verschärfung des Strafgesetzbuches (§ 278 StGB), um das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse härter zu bestrafen.
Die Neuregelung ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings können Unternehmen bereits heute auf Basis eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012 eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen – ohne besondere Begründung. Die geplante Reform würde diesen individuellen Spielraum nun zum gesetzlichen Standard machen.
Mediziner und Krankenkassen schlagen Alarm
Die Pläne stoßen bei Ärzteverbänden und Krankenkassen auf heftige Kritik. Der Hausärzteverband bezeichnete das Vorhaben als „fatal“ für die hausärztliche Versorgung. Die Praxen würden durch Patienten zusätzlich belastet, die nur für ein Attest bei leichten Erkrankungen erscheinen müssen. Das könne die Versorgung chronisch Kranker gefährden.
Die AOK spricht von reiner Symbolpolitik. Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung belegen: Die telefonische Krankschreibung machte 2023 gerade einmal 0,9 Prozent aller Atteste aus. Mediziner warnen zudem vor höheren Infektionsrisiken in überfüllten Wartezimmern. Und: Ärzte würden in der Praxis seltener nur für einen einzelnen Tag krankschreiben – die Ausfallzeiten könnten sogar steigen.
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Wirtschaft zeigt sich gespalten
Die Industrie bewertet das Vorhaben differenziert. Einige Großunternehmen in Süddeutschland begrüßen die geplante Pflicht teilweise. Andere sehen keinen Handlungsbedarf oder setzen weiter auf bestehende Vertrauensregelungen. In der Finanzbranche überwiegt die Skepsis: Man setze lieber auf Vertrauenskultur als auf verstärkte Kontrolle.
Für bestimmte Branchen könnten Ausnahmeregelungen gelten. Tarifgebundene Apothekenangestellte unterliegen dem Bundesrahmentarifvertrag, der eine Attestpflicht erst ab dem vierten Tag vorsieht. Die Koalition hat signalisiert, dass abweichende tarifvertragliche Vereinbarungen weiterhin zulässig bleiben könnten.
Sonderfall Beamte
Für Bundesbeamte gelten die Neuregelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht direkt. Laut Bundesinnenministerium müssen Beamte eine Dienstunfähigkeit weiterhin nur auf Verlangen nachweisen. Ein Attest ab dem ersten Tag kann aber bereits nach geltendem Recht eingefordert werden. In Bayern liegt die Grenze für Landesbeamte derzeit beim vierten Tag – das Finanzministerium prüft eine Übertragung der neuen Bundesregeln.
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Hintergrund der Debatte sind auch statistische Erhebungen aus dem Jahr 2023. Die Bundesverwaltung verzeichnete damals durchschnittlich 20,9 Krankheitstage pro Kopf. Bei Angestellten lag der Durchschnitt bei 15,3 Tagen. In Bayern fielen die Fehlzeiten mit 11,6 Tagen deutlich geringer aus.
Strafrechtliche Risiken und flankierende Maßnahmen
Neben der Verschärfung der AU-Regeln enthält das Paket auch wirtschaftliche Impulse. Geplant sind Steuerentlastungen für kleine und mittlere Einkommen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro jährlich sowie mehr Flexibilität bei Befristungsregelungen.
Gleichzeitig warnen Experten vor den rechtlichen Risiken falscher Krankmeldungen. Neben der geplanten Verschärfung von § 278 StGB drohen bereits heute strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs oder des Gebrauchs unrichtiger Zeugnisse. Für Beamte können solche Vergehen bis zur Entfernung aus dem Dienst und zum Verlust der Pensionsansprüche führen. Schätzungen zufolge bleiben jährlich knapp zehn Prozent der Beschäftigten ohne triftigen medizinischen Grund der Arbeit fern.
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