Krankschreibung, Attestpflicht

Krankschreibung: Attestpflicht ab Tag eins, Online-Fragebogen verboten

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 06:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung kündigt ein Verbot von Krankschreibungen ohne Arztkontakt an und führt eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag ein.

Schwarz-rote Koalition plant Ende der Krankschreibung per Fragebogen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) spricht auf einer Pressekonferenz, ihr Blick ist ernst und entschlossen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Krankschreibungen per Online-Fragebogen ohne Arztkontakt sollen verboten werden. Auch die telefonische Krankschreibung steht vor dem Aus.

Schluss mit Krankschreibung per Mausklick

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Pläne Mitte Juli vorgestellt. Ziel ist es, die Vergabe von Krankmeldungen strenger zu regulieren. Vor allem obskure Online-Plattformen sollen vom Markt verschwinden.

Die Möglichkeit einer Videosprechstunde beim Hausarzt bleibt bestehen. Allerdings bieten derzeit nur rund 20 Prozent der Praxen solche digitalen Termine an. Das zeigen Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des IGES-Instituts.

Attestpflicht ab Tag eins geplant

Ein zentraler Punkt: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Bislang war sie bei leichten Erkrankungen für bis zu fünf Tage möglich. Voraussetzung war, dass die Praxis den Patienten kannte.

Künftig gilt bundesweit eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Bisher mussten Arbeitnehmer erst ab dem vierten Tag eine Bescheinigung vorlegen. Ausnahme waren abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag.

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Eine rückwirkende Krankschreibung bleibt für bis zu drei Tage zulässig. Die Datenübermittlung an den Arbeitgeber erfolgt digital über die Arztpraxis. Der Arbeitgeber erhält wie bisher keine Diagnose.

Für Eltern erkrankter Kinder soll die telefonische Freistellung vorerst bestehen bleiben. Eine endgültige Neuregelung steht noch aus.

Gerichtsurteil als Auslöser

Die Verschärfung folgt auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. September 2025 (Az. 14 SLa 145/25). Das Gericht urteilte, dass Krankschreibungen ohne persönlichen Kontakt keinen Beweiswert besitzen. Betroffene Arbeitnehmer riskieren den Verlust der Entgeltfortzahlung oder sogar eine fristlose Kündigung.

Hinter den Plänen stecken auch wirtschaftliche Überlegungen zur Entlastung der Krankenkassen. Ein begleitendes Sparpaket sieht unter anderem eine Zuckersteuer auf süße Getränke vor. Schätzungen zufolge soll sie jährlich rund 650 Millionen Euro einbringen.

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Die Mittel fließen zunächst in den allgemeinen Bundeshaushalt. Im Gegenzug sollen die gesetzlichen Krankenkassen höhere Steuermittel erhalten.

Lange Krankheitsfälle belasten das System

Statistiken der AOK zeigen die Relevanz von Langzeitkrankheiten. Nur 3,3 Prozent der Fälle entfallen auf Erkrankungen wie Depressionen, Erschöpfung, Krebs oder Wirbelsäulenleiden. Diese verursachen jedoch rund 40 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage.

Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Krankenstand in Deutschland bei 19 Tagen.

Kritik von Ärzten und Verbänden

Die neuen Regelungen könnten je nach Beschäftigungsverhältnis unterschiedlich ausfallen. Während das Entgeltfortzahlungsgesetz für Angestellte die Basis bildet, unterliegen Beamte anderen Vorschriften.

Das Bundesinnenministerium wies im Juli darauf hin, dass Bundesbeamte ihre Dienstunfähigkeit bereits heute auf Verlangen nachweisen müssen. Daten aus dem Jahr 2023 zeigen Disparitäten: Bundesbeamte kamen im Schnitt auf 20,9 Krankheitstage, Angestellte auf 15,3 Tage.

In der Apothekenbranche könnten tarifgebundene Angestellte von der strengen Attestpflicht ausgenommen bleiben. Die Gewerkschaft Adexa kritisierte die Pläne. Verpflichtende Praxisbesuche könnten den Krankenstand eher verlängern als senken, gab sie zu bedenken.

Auch Ärztevertreter und der Deutsche Beamtenbund (dbb) äußerten deutliche Kritik. Die KBV bezeichnete die Pläne angesichts überfüllter Praxen und zusätzlicher Bürokratie als große Belastung.

Eine Umfrage des Instituts Civey aus dem Juni 2026 verdeutlicht den Druck in der Arbeitswelt: Rund 72 Prozent der befragten Erwerbstätigen gaben an, sich bei einer Krankmeldung rechtfertigen zu müssen. Über 95 Prozent erklärten, bereits trotz Krankheit gearbeitet zu haben.

Während Unternehmerverbände die Pläne begrüßten, forderte Teile des CDU-Arbeitnehmerflügels eine Streichung der neuen Verschärfungen.

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