Krankschreibung: AU ab erstem Tag Pflicht, Online-Atteste verboten
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 21:02 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stellte am heutigen Freitag eine umfassende Reform vor. KĂŒnftig soll die Ausstellung einer ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung (AU) per Online-Fragebogen ohne direkten Arztkontakt verboten werden. Auch die telefonische Krankschreibung steht vor dem Aus. Video-Atteste bleiben dagegen weiterhin erlaubt.
Eine weitere Neuerung: Die AU-Bescheinigung muss kĂŒnftig bereits ab dem ersten Krankheitstag vorliegen. Bisher war das erst ab dem dritten Tag Pflicht.
Zuckersteuer soll Krankenkassen entlasten
Flankierend plant das Ministerium die EinfĂŒhrung einer Zuckersteuer auf sĂŒĂe GetrĂ€nke. Die erwarteten Einnahmen von rund 650 Millionen Euro im Jahr 2027 flieĂen in den allgemeinen Haushalt. Im Gegenzug sollen die gesetzlichen Krankenkassen höhere Steuermittel erhalten.
Parallel dazu ĂŒberarbeitet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ihre Sicherheitsvorschriften. Die Vorschriften 3 und 4 zur PrĂŒfung elektrischer Anlagen werden angepasst. Unternehmen können kĂŒnftig individuellere PrĂŒfintervalle festlegen. Hintergrund: JĂ€hrlich gibt es etwa 2.500 ArbeitsunfĂ€lle im Zusammenhang mit Strom, teils mit tödlichem Ausgang.
Mobile Psychiatrie: Behandlung zuhause statt im Krankenhaus
In der psychiatrischen Versorgung gewinnt die ambulante Behandlung an Bedeutung. Die LWL-Klinik Herten informierte ĂŒber den Ausbau der stationsĂ€quivalenten Behandlung (StĂ€B). Ein mobiles Team therapiert psychisch erkrankte Menschen â darunter Alleinerziehende oder Personen mit Behinderungen â in ihrem hĂ€uslichen Umfeld.
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Digitalisierung der Reha: BĂŒrgerportal erleichtert AntrĂ€ge
Das Amt Geltinger Bucht stellte Mitte Juli ein neues BĂŒrgerportal vor. Ăber die Plattform können Leistungen zur beruflichen Rehabilitation online beantragt werden. Das Angebot umfasst EignungsabklĂ€rungen und Arbeitserprobungen fĂŒr Menschen mit drohender oder bestehender Behinderung. Die Bearbeitungszeit betrĂ€gt mehrere Wochen.
Trotz dieser Erleichterungen bleibt der Ăbergang aus geschĂŒtzten Einrichtungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt schwierig. Weniger als einem Prozent der Menschen mit Behinderungen gelingt dieser Schritt. Ein Einzelfall aus Fulda zeigt jedoch: Es geht. Ein 31-jĂ€hriger Landwirt mit Autismus wechselte Mitte Juli nach mehrjĂ€hriger TĂ€tigkeit in einer Werkstatt fĂŒr behinderte Menschen (WfbM) in eine Festanstellung auf dem elterlichen Hof.
Klare Regeln bei Erwerbsminderung
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sorgte fĂŒr Rechtssicherheit. Es bestĂ€tigte die Wirksamkeit einer Klausel, nach der ein ArbeitsverhĂ€ltnis automatisch endet, sobald eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Eine vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ist nicht erforderlich.
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Bei der sozialen Absicherung wĂ€hrend einer Reha-MaĂnahme gilt: Teilnehmer an beruflicher Rehabilitation und BeschĂ€ftigte in WfbM sind umfassend kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung besteht nicht. Die BeitrĂ€ge ĂŒbernimmt der Reha-TrĂ€ger vollstĂ€ndig â sofern das Entgelt 791 Euro nicht ĂŒbersteigt.
Reha-Branche sucht FachkrÀfte
Der Sektor der beruflichen Teilhabe verzeichnet einen kontinuierlichen Bedarf an qualifiziertem Personal. Mehrere Organisationen schrieben im Juli FĂŒhrungspositionen und Fachkraftstellen neu aus:
- Die Berufsgenossenschaft fĂŒr Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sucht Rehamanager in Magdeburg und juristische Referenten in Dresden.
- Die Caritas Wohn- und WerkstĂ€tten Niederrhein schrieb die Leitung fĂŒr den GeschĂ€ftsbereich Teilhabe am Arbeitsleben in Moers aus.
- Die KJF WerkstĂ€tten in Mitterfels suchen SozialpĂ€dagogen fĂŒr die Steuerung von Rehabilitationsprozessen â Bewerbungsfrist: Mitte August.
Der FachkrĂ€ftebedarf unterstreicht die wachsende Bedeutung professioneller Inklusionsarbeit. Das Berliner Unternehmen Service Inklusiv belegte im Mai den dritten Platz beim Wettbewerb âBerlins Soziale Unternehmenâ â fĂŒr die Schaffung sozialversicherungspflichtiger ArbeitsplĂ€tze.
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