Kryptosteuer, Kabinett

Kryptosteuer: Kabinett beschließt 26,375 Prozent Abgeltungsteuer

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 04:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundeskabinett beschließt Ende der Steuerfreiheit für Kryptogewinne nach einem Jahr. Künftig greift die Abgeltungsteuer wie bei Aktien.

Kryptobesteuerung: Kabinett plant radikale Neuregelung ab 2027
Kryptosteuer - Eine stilisierte Blockchain mit Kryptowährungssymbolen, die sich mit abstrakten Steuerdokumenten und Vorschriften überschneiden. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die bisherige einjährige Haltefrist für steuerfreie Gewinne fällt weg.

Künftig sollen Kryptowerte wie Aktien behandelt werden. Das bedeutet: 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag auf Gewinne aus Bitcoin und Co. Macht effektiv 26,375 Prozent.

Die Regierung begründet den Schritt mit der Gleichbehandlung verschiedener Anlageformen. „Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig einen ähnlichen Beitrag leisten wie Arbeitnehmer oder Aktienanleger", heißt es im Haushaltsentwurf.

Milliardenhoffnung mit Fragezeichen

Das Finanzministerium rechnet mit Mehreinnahmen von zwei Milliarden Euro. Doch Fachleute sind skeptisch. Der Blick nach Österreich macht stutzig: Dort schaffte man die Haltefrist bereits 2022 ab – die tatsächlichen Steuereinnahmen lagen 2024 bei mageren 34 Millionen Euro. Prognostiziert waren 300 Millionen.

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Dabei zeigt ein Blick auf aktuelle Zahlen: Schon jetzt wurden 2024 in Deutschland rund 17 Milliarden Euro an Kryptogewinnen erzielt und versteuert. Kritiker befürchten, dass die Neuregelung vor allem langfristig orientierte Anleger vergrault.

Branche warnt vor Kapitalflucht

Der Blockchain-Bundesverband schlägt Alarm. Der Entwurf sei unausgereift und gefährde den Krypto-Standort Deutschland. Es drohten Kapitalflucht und ein Verlust an Innovationskraft.

Auch politisch gibt es Zoff: Während die SPD die Gleichstellung mit Aktien feiert, zeigen sich Teile der Union skeptisch. Man verweist auf die Rechtsicherheit des bestehenden Systems.

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Offene Baustellen im Gesetzentwurf

Steuerrechtler sehen vor allem ein Problem: Der Bestandsschutz ist ungeklärt. Wer seine Coins vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027 gekauft hat, weiß nicht, ob die alte Regelung noch greift.

Auch die künftige Verlustverrechnung ist noch nicht definiert. Das Gesetz muss jetzt durchs Parlament – ob es in dieser Form kommt, ist offen.

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