Kündigungsatlas 2026: Männer deutlich häufiger betroffen – 57,4%
18.06.2026 - 19:12:34 | boerse-global.de
Das zeigt der neue Kündigungsatlas 2026, der mehr als 3.200 Kündigungsfälle in Deutschland ausgewertet hat. Demnach entfallen 57,4 Prozent der Entlassungen auf Männer – und fast die Hälfte von ihnen ist verheiratet.
Das Durchschnittsalter der Gekündigten liegt bei 41,4 Jahren. Die Altersgruppe der 31- bis 40-Jährigen ist mit 34,4 Prozent am stärksten betroffen. Insgesamt sind 46,7 Prozent der Gekündigten verheiratet.
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Freitag ist Kündigungstag
Die Auswertung zeigt klare zeitliche Muster: Der Freitag ist mit 19,6 Prozent der beliebteste Tag für Kündigungen. Mehr als die Hälfte aller Arbeitsverhältnisse (53,9 Prozent) endet zum Monatsende.
Auffällig ist zudem die Lücke bei den Abfindungen. Männer erhalten im Schnitt rund 8.350 Euro, Frauen dagegen nur etwa 5.836 Euro. Der Gender Pay Gap setzt sich also auch beim Jobverlust fort.
Keine Begründung im Kündigungsschreiben
Trotz der Häufigkeit von Entlassungen: In 64,7 Prozent der Fälle nennt das Kündigungsschreiben keinen Grund. Für Arbeitnehmer bleibt die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage die zentrale Hürde. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in der Regel nicht – außer bei betriebsbedingten Gründen mit Sozialplan oder gerichtlichen Vergleichen.
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Einsichtsrechte nach internen Ermittlungen
Das Landesarbeitsgericht München hat im Juni 2025 klargestellt: Arbeitnehmer haben nach internen Untersuchungen keinen Anspruch auf eine vollständige Kopie des Untersuchungsberichts nach der DSGVO. Sie können aber ein Einsichtsrecht in die Personalakte nach dem Betriebsverfassungsgesetz geltend machen. Die Interessen von Hinweisgebern müssen dabei durch Schwärzungen geschützt werden.
Strengere Regeln für schwerbehinderte Beschäftigte
Bereits 2022 stärkte der Europäische Gerichtshof die Rechte schwerbehinderter Menschen in der Probezeit. Eine Kündigung in den ersten sechs Monaten ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber zuvor geprüft hat, ob eine Versetzung auf einen freien, geeigneten Arbeitsplatz möglich ist. Das hat Auswirkungen auf den deutschen Kündigungsschutz, der regulär erst nach der sechsmonatigen Wartezeit greift.
Wann Arbeitgeber Krankmeldungen anzweifeln können
Das Landesarbeitsgericht Köln hat den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen präzisiert. Arbeitgeber können diese anzweifeln, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Konflikten am Arbeitsplatz oder der Rückgabe von Arbeitsmitteln und der Krankmeldung besteht. Dann muss der Arbeitnehmer seine Erkrankung detaillierter darlegen – sonst kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfallen.
Massenentlassungen: Was bei großen Stellenabbau gilt
Bei größeren Restrukturierungen – wie dem angekündigten Abbau von rund 3.500 Stellen bei Ford in Köln im Juni 2026 – spielen Massenentlassungsanzeigen eine entscheidende Rolle. Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits im Februar 2020 klargestellt, dass der Betriebsbegriff unionsrechtlich und sozioökonomisch zu bestimmen ist. Tarifvertragliche Sonderregelungen zur Spartenbildung dürfen die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit nicht unterlaufen.
In solchen Fällen werden häufig Sozialpläne ausgehandelt. Übliche Abfindungsformeln setzen sich aus dem Monatsgehalt, den Dienstjahren und einem Faktor zwischen 0,5 und 1,5 zusammen. Begleitend können Transfermaßnahmen durch Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
