Kündigungsschutz, Bundesarbeitsgericht

Kündigungsschutz: Bundesarbeitsgericht stärkt Elternzeit-Sicherheit

24.06.2026 - 02:03:40 | boerse-global.de

Bundesarbeitsgericht erweitert Kündigungsschutz für jeden Elternzeit-Abschnitt neu. Zudem drohen Kürzungen beim Elterngeld und Unterhaltsvorschuss.

BAG stärkt Kündigungsschutz vor jedem Elternzeit-Abschnitt
Kündigungsschutz - Eine junge Mutter hält ihr Neugeborenes sanft in den Armen, in einem Moment der Ruhe und Zärtlichkeit. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht hat den Kündigungsschutz für mehrere Elternzeit-Abschnitte deutlich gestärkt.

Schutz greift vor jedem einzelnen Abschnitt

Das Urteil vom 18. Juni 2026 stellt klar: Der Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt vor jedem angemeldeten Elternzeit-Abschnitt neu. Das betrifft auch Arbeitnehmer in der Probezeit.

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Der Schutz beginnt acht Wochen vor dem jeweiligen Starttermin. Wer trotzdem gekündigt wird, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Das Urteil schafft damit mehr Planungssicherheit für den Wiedereinstieg.

Mütterpflege: Nachfrage übersteigt Angebot

Neben der rechtlichen Absicherung gewinnt die praktische Unterstützung im Wochenbett an Bedeutung. Der Berufsverband Mütterpflege Deutschland zählt bundesweit rund 500 tätige Mütterpflegerinnen. Die Nachfrage übersteigt die Kapazitäten deutlich.

Mütterpflegerinnen wie Susanne Hagemann aus Stade helfen Frauen nach der Entbindung bei Haushalt und Säuglingspflege. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei Frühgeburten, Wochenbettdepressionen oder Erkrankungen des Säuglings. Die Ausbildung dauert neun bis zwölf Monate.

Neue Elternschule in Wuppertal

Kliniken erweitern zudem ihre ambulanten Angebote. In Wuppertal eröffnet die Elternschule „Betty“ am Agaplesion Bethesda Krankenhaus. Chefarzt Dr. Jörg Falbrede und Hebamme Julia Volke bieten Kurse zur Geburtsvorbereitung, Akupunktur ab der 36. Schwangerschaftswoche sowie Stillcafés und Erste-Hilfe-Schulungen für Säuglinge an.

Ein Tag der offenen Tür ist für den 9. Juli 2026 geplant.

Bundesregierung plant Kürzungen bei Elterngeld

Trotz des Ausbaus lokaler Hilfen stehen auf Bundesebene massive Einsparungen bevor. Bundesfamilienministerin Karin Prien will die Kinder- und Jugendhilfe reformieren. Individuelle Hilfen sollen vermehrt durch Gruppenangebote ersetzt werden.

Insgesamt sind Einsparungen von 500 Millionen Euro geplant – davon 350 Millionen Euro beim Elterngeld. Der Kabinettsbeschluss soll noch vor der Sommerpause 2026 fallen, damit die Änderungen Anfang 2027 in Kraft treten können.

Unterhaltsvorschuss für ältere Kinder gefährdet

Bundeskanzler Friedrich Merz will den Unterhaltsvorschuss für Kinder ab dem 12. Lebensjahr streichen. Die Bezugsdauer soll auf maximal 72 Monate begrenzt werden. Bisher besteht ein Anspruch bis zur Volljährigkeit.

Laut Daten aus dem Jahr 2024 wären über 850.000 Kinder betroffen. In Berlin demonstrierten am 23. Juni 2026 rund 200 Menschen gegen den befürchteten Sozialabbau.

Rentenlücke: Elternzeit kostet bis zu 60.000 Euro

Die langfristigen finanziellen Folgen der Elternzeit zeigt eine aktuelle Studie der Allianz. Eine dreijährige Unterbrechung der Erwerbstätigkeit führt demnach zu einem Rentenverlust von rund 9.000 Euro. Hochgerechnet auf 20 Jahre Rentenbezug ergibt sich eine Lücke von bis zu 60.000 Euro.

Die staatlichen Kindererziehungszeiten – derzeit drei Rentenpunkte pro Kind – können diesen Verlust nicht vollständig ausgleichen.

Österreich: Nur 60 Prozent der Kita-Plätze sind vollzeitkompatibel

Eine Untersuchung der Universitäten Innsbruck und Wien zeigt: Die reale Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung bleibt oft Theorie. Nur 60 Prozent der Plätze für Kinder unter drei Jahren sind mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar. Gerade einmal ein Drittel dieser Altersgruppe besucht tatsächlich eine Einrichtung.

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Grund sind häufig kulturelle Normen und steigende Anforderungen an die mütterliche Fürsorge.

Unterstützungsfonds für Alleinerziehende in Österreich

Zur Entlastung von Alleinerziehenden beschloss der österreichische Nationalrat einen neuen Unterstützungsfonds. Ab dem 1. Juli 2026 stehen jährlich 35 Millionen Euro bereit. Rund 12.400 Kinder sollen profitieren – die monatliche Unterstützung beträgt durchschnittlich 240 Euro pro Kind.

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