Kündigungsschutz, Koalition

Kündigungsschutz: Koalition hebt Kleinbetriebsklausel auf 50 Mitarbeiter

06.07.2026 - 02:48:48 | boerse-global.de

Bundesarbeitsgericht verschärft Regeln für Massenentlassungen, während die Politik den Kündigungsschutz lockern will. Auch Abfindungen sind nicht immer sicher.

BAG verschärft Massenentlassungen: Neue Hürden für Arbeitgeber
Kündigungsschutz - Ein stilisierter, leicht unscharfer Holzhammer auf einem polierten Schreibtisch, umgeben von juristischen Dokumenten und einem Stift. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht verschärft die Regeln für Massenentlassungen, während die Politik den Kündigungsschutz für Kleinbetriebe aufweicht. Gleichzeitig zeigt ein Urteil aus Solingen: Auch unterschriebene Abfindungen sind nicht sicher.

BAG macht Massenentlassungen zur Hürde

Mit zwei Urteilen vom 1. April 2026 (Az. 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22) zog das Bundesarbeitsgericht die Zügel an. Kündigungen sind unwirksam, wenn die Massenentlassungsanzeige beim Arbeitsamt fehlt oder zu früh eingereicht wurde – etwa vor Abschluss der Konsultationen mit dem Betriebsrat.

Der Grund: Ohne korrekte Anzeige läuft die gesetzliche Entlassungssperre gar nicht erst an. Bereits im März hatte der Zweite Senat (Az. 2 AS 22/23) klargestellt: Ein Nachholen der Anzeige ist ausgeschlossen. Die strikte Linie stützt sich auf die europäische Massenentlassungsrichtlinie und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Wer innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhebt, kann von Formfehlern im Verfahren profitieren. Die Kündigung ist dann bereits im Ansatz unwirksam.

Koalition plant Lockerung des Kündigungsschutzes

Parallel zur Rechtsprechung bereitet die schwarz-rote Koalition eine Kehrtwende vor. Die Kleinbetriebsklausel soll von 10 auf 50 Beschäftigte angehoben werden. Konkret: In Betrieben mit 11 bis 49 Mitarbeitern müssten Kündigungen künftig nicht mehr sozial gerechtfertigt sein.

Ausnahmen gelten für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder – deren Sonderkündigungsschutz bleibt erhalten.

Ein weiteres Reformpaket, das Anfang Juli 2026 bekannt wurde, zielt auf Hochverdiener ab. Wer ein Jahresgehalt von rund 177.450 Euro verdient, soll ab dem 1. Januar 2027 leichter gegen Abfindung aus dem Job gedrängt werden können.

Anzeige

Arbeitsverhältnisse ohne Kündigungsfristen und teure Gerichtsverfahren einvernehmlich zu beenden, erfordert rechtssichere Vereinbarungen. In diesem Gratis-E-Book finden Personaler und Führungskräfte fertige Musterformulierungen für den Aufhebungsvertrag. Arbeitsverhältnis rechtssicher beenden – zum Gratis-E-Book

Weitere geplante Maßnahmen:

  • Krankschreibung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag, telefonische Krankschreibung entfällt
  • Befristung: Sachgrundlose Befristung auf bis zu 48 Monate für Neueinstellungen bis Ende 2030
  • Minijobs: Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent

Abfindung futsch: Urteil aus Solingen

Dass eine unterschriebene Abfindung kein Freibrief ist, zeigt ein Fall aus Solingen. Ein Arbeitnehmer hatte Anspruch auf 415.748 Euro Brutto-Abfindung – und verlor alles.

Der Grund: Nach Abschluss des Aufhebungsvertrags missbrauchte er das interne Einkaufssystem für private Bestellungen und täuschte eine geschäftliche Veranlassung vor. Das Arbeitsgericht Solingen (Az. 3 Ca 1629/25) wertete dies als schwerwiegende Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Die Zahlung entfiel.

Auch international sorgten Entschädigungen für Schlagzeilen. In den Niederlanden muss Lidl 170.000 Euro an einen ehemaligen Filialleiter zahlen – die fristlose Kündigung wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs war unangemessen. In Italien erhielt eine Hotelmitarbeiterin 60.000 Euro, weil ihre Kündigung nach nur fünf Tagen in der Probezeit unwirksam war. Das Arbeitsverhältnis hatte faktisch bereits vor Vertragsunterzeichnung begonnen.

Anzeige

Wenn betriebsbedingte Kündigungen drohen, müssen Arbeitnehmervertreter ihre Mitbestimmungsrechte bei der Sozialauswahl und dem Interessenausgleich genau kennen. Dieser kostenlose Leitfaden liefert Betriebsräten praktische Verhandlungshilfen und Muster für faire Sozialpläne. Kostenlosen Ratgeber für Betriebsräte jetzt herunterladen

Sozialauswahl bleibt die größte Fehlerquelle

„Die Sozialauswahl ist weiterhin die häufigste Fehlerquelle bei betriebsbedingten Kündigungen“, warnt Arbeitgeberanwalt Alexander Birkhahn. Unternehmen versuchten oft, Leistungskriterien unzulässig in den Auswahlprozess einzubeziehen. Eine Gruppenbildung nach Altersstufen werde dagegen gezielt genutzt, um Personalstrukturen zu verändern.

In der Industrie spitzt sich die Lage zu. Bei Zalando in Erfurt stehen in den kommenden Tagen Verhandlungen über einen Sozialplan für rund 2.100 Betroffene an. Der Bosch-Betriebsratsvorsitzende Frank Sell fordert eine politische Taskforce für die Automobilbranche. Hintergrund: massive Sparpläne, Stellenstreichungen und der erste Verlust der Sparte Bosch Mobility seit über 15 Jahren.

Bei Einzelkündigungen rücken zudem verhaltensbedingte Gründe in den Fokus – etwa Verstöße gegen die Homeoffice-Pflicht oder Unregelmäßigkeiten bei Spesenabrechnungen.

de | wirtschaft | 69700533 |