Kündigungsschutzklage, Wochen

Kündigungsschutzklage: Drei Wochen Frist nach Zugang des Kündigungsschreibens

Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 08:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Vermittlungsdienst erläutert Klagefristen, formale Kündigungsregeln und Kontakte zu spezialisierten Anwälten an mehreren Standorten.
Leerer Gerichtssaal mit moderner Architektur und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Der Dienstleister Anwalt-Suchservice vermittelt nach eigenen Angaben spezialisierte Rechtsanwälte für Kündigungsschutzverfahren an mehreren deutschen Standorten. Das Angebot richtet sich an Beschäftigte, die sich gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zur Wehr setzen wollen.

Wie das Portal in einem Bericht vom 24. Oktober 2026 darlegte, erfolgt die Vermittlung der rechtlichen Unterstützung für Betroffene kostenfrei. Neben der Vermittlungstätigkeit informiert der Dienstleister über die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen sowie die Fristen, die im deutschen Arbeitsrecht bei einer Kündigung einzuhalten sind.

Gesetzliche Vorgaben und Fristen für eine Klage

Für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes müssen nach Angaben des Dienstleisters bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllt sein. So greift der Kündigungsschutz in Betrieben, die in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen.

Zudem setzt der Schutz voraus, dass das betreffende Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monaten ununterbrochen bestanden hat. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann eine Kündigung nicht ohne Weiteres ausgesprochen werden, sondern bedarf einer rechtlich tragfähigen Begründung.

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Kommt es dennoch zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber, ist für betroffene Beschäftigte ein schnelles Handeln erforderlich. Nach den Erläuterungen von Anwalt-Suchservice muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer gesetzlichen Frist von drei Wochen erhoben werden.

Diese Frist beginnt mit dem formalen Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer. Wird innerhalb dieser drei Wochen keine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.

Formvorschriften und Beteiligung der Arbeitnehmervertretung

Neben den zeitlichen Fristen sind bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen strenge formale Anforderungen zu beachten. Nach Angaben des Dienstleisters ist für die Wirksamkeit einer Kündigung zwingend die Schriftform vorgeschrieben. Eine Kündigung bedarf dabei einer eigenhändigen Unterschrift durch den Kündigungsberechtigten; eine rein digitale Übermittlung erfüllt diese gesetzliche Voraussetzung nicht.

Darüber hinaus besteht in Unternehmen mit einer Arbeitnehmervertretung eine Mitwirkungspflicht. Sofern im Betrieb ein Betriebsrat existiert, ist dieser vor jeder Kündigung anzuhören. Unterbleibt die vorgeschriebene Anhörung des Betriebsrats, ist die Kündigung nach rechtlichen Vorgaben unwirksam. Für Arbeitnehmer bietet dies einen zentralen Ansatzpunkt bei der rechtlichen Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung.

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Regionale Anwaltskontakte und Vermittlung

Um Beschäftigten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten rechtlichen Beistand bereitzustellen, führt der Dienstleister ein Verzeichnis mit Fachleuten an verschiedenen Standorten. Betroffene können den Vermittlungsdienst über die zentrale Telefonnummer 0221-9373803 kontaktieren.

Für die Stadt Kassel listet das Portal mehrere spezialisierte Juristen auf: Claudia Bärtschi mit Kanzleisitz in der Frankfurter Straße 95 (34121 Kassel), Olav Stalling in der Frankfurter Straße 65 (34121 Kassel), Christine Stüer in der Frankfurter Straße 95 (34121 Kassel) sowie Lars-Gorski Tonhausen in der Huthstraße 11 (34123 Kassel).

In Bremen werden Frauke Meyer in der Obernstraße 80 (28195 Bremen) und Georg Tremper in der Straße Am Wall 113 (28195 Bremen) als Ansprechpartner geführt. Für den Standort Passau verzeichnet der Dienstleister Dr. jur. Christof von Schledorn im Graf-Tiemo-Weg 15 (94036 Passau). Die gelisteten Anwälte stehen Arbeitnehmern bei der Prüfung von Kündigungen sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Kündigungsschutzklagen zur Verfügung.

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