Mängelansprüche: 30 Jahre Verjährung statt fünf Jahre
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 09:34 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Beratungsgesellschaft OBT wies am heutigen Mittwoch auf diese Möglichkeit hin. Betroffen sind vor allem Firmen, deren Eigenkapital aufgezehrt ist oder denen eine Überschuldung droht. Durch die nachträgliche Berichtigung kann die Bilanz die Fortführung des Unternehmens rechnerisch besser absichern.
Diese Praxis verschafft Unternehmen Zeit, operative Rettungspläne formaljuristisch im Abschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres zu verankern. In der Schweiz gelten zudem spezifische Rechnungslegungs-Anforderungen für KMU. Firmen ab einem Umsatz von 500.000 Franken müssen doppelte Buchführung betreiben. Größere Einheiten benötigen zusätzlich eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht.
Gerichte präzisieren Bußgelder und Haftungsfristen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die steuerliche Behandlung von Kartellbußen neu geregelt. In einem Urteil vom 25. März entschied das Gericht: Aufwendungen aus Rückstellungen für solche Bußen sind außerordentliche Aufwendungen. Im konkreten Fall ging es um 5,91 Millionen Euro. Da die Geldbuße einen rein ahndenden Charakter hatte, durfte sie den Unternehmenswert für steuerliche Zwecke nicht mindern.
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Auch im Bauträgerrecht gibt es Klarstellungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte in zwei Urteilen (VII ZR 108/24 und VII ZR 68/24) fest: Unwirksame Abnahmeklauseln lassen die fünfjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche gar nicht erst beginnen. Die Folge: Erwerber können Mängel bis zu 30 Jahre lang geltend machen. Betroffen sind vor allem Verträge aus den 1990er und 2000er Jahren.
Sanierungskosten: Studie zeigt große Diskrepanz
Eine Studie der TU München hat die Kosten verschiedener Sanierungsgrade verglichen. Die Forscher untersuchten Wohngebäude aus den 1950er Jahren in Heidelberg. Die Minimalvariante – Dämmung der Kellerdecke und Scheibentausch – kostete rund 160 Euro pro Quadratmeter. Die Sanierung auf Effizienzhaus-55-Standard schlug mit etwa 1750 Euro pro Quadratmeter zu Buche. Tiefgreifende Maßnahmen amortisieren sich bei bestehender Fernwärme oft über Jahrzehnte nicht.
Kritik kommt auch vom Europäischen Rechnungshof. Die Prüfer bemängelten die Verwendung von 43 Milliarden Euro aus dem EU-Wiederaufbaufonds für Hausrenovierungen zwischen 2021 und 2026. Das Preis-Leistungs-Verhältnis sei schlecht, die Überwachung der tatsächlichen Energieeinsparungen mangelhaft. In Italien verursachte ein staatliches Förderprogramm Kosten von 123 Milliarden Euro – deutlich über den ursprünglichen Planungen.
Steuerliche Anreize bis Ende 2027
Trotz der komplexen Rahmenbedingungen können Unternehmen seit Mitte 2025 einen „Investitionsbooster“ nutzen. Die degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder IT-Infrastruktur. Das Angebot läuft noch bis Ende 2027.
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Seit dem 1. Juli sind weitere steuerliche Änderungen in Kraft. Dazu gehört die Senkung der Luftverkehrsteuer. Die Finanzrechtsprechung bestätigte zudem den Zinssatz von 5,5 Prozent für die Nachverzinsung von Erbschaftsteuer. Für Nicht-EU-Unternehmen wurde ein neues digitales Vorsteuerverfahren eingeführt.
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