Mallorca-Regel, Homeoffice

Mallorca-Regel abgeschafft: Homeoffice künftig nur noch in Deutschland

12.06.2026 - 15:34:03 | boerse-global.de

Die Bundesregierung schafft die Mallorca-Regel ab und begrenzt Homeoffice. Unternehmen müssen ihre Richtlinien anpassen.

Bundesregierung verschärft Regeln für mobiles Arbeiten und Homeoffice
Mallorca-Regel - Person arbeitet an einem Laptop in einem modernen Homeoffice mit verschwommenem deutschen Stadtbild im Hintergrund. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Mobile Arbeit ist für Beschäftigte des Hauses künftig nur noch innerhalb Deutschlands erlaubt. Das Homeoffice-Kontingent wurde auf maximal 60 Prozent der Arbeitszeit begrenzt.

Bisher hatten einige Ministerien Regelungen zugelassen, die mobiles Arbeiten zu 40 bis 100 Prozent auch aus dem EU-Ausland ermöglichten. Nun prüft auch das Innenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) eine entsprechende Anpassung. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte die Notwendigkeit von Leistungsbereitschaft zur Erhaltung des Wohlstands.

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Hohe Risiken bei eigenmächtiger Arbeit aus dem Ausland

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Der Arbeitgeber bestimmt den Ort der Arbeitsleistung. Werden Bürozeiten oder festgelegte Standorte missachtet, liegt eine Pflichtverletzung vor. Juristen warnen vor Abmahnungen und im Wiederholungsfall vor Kündigung.

Eine Untersuchung des Portals Indeed unter 1000 Berufstätigen zeigt die Relevanz: Rund 10 Prozent arbeiten häufiger im Homeoffice als offiziell erlaubt. Weitere 27 Prozent trafen inoffizielle Absprachen über ihre Anwesenheit. Arbeitsrechtler Pascal Croset betont, dass Unternehmen die Anwesenheit durch elektronische Zutrittskontrollen prüfen dürfen. Eine Überwachung per Kamera bleibt jedoch unzulässig.

Steuerliche und versicherungstechnische Hürden

Die Arbeit aus dem Ausland wirft komplexe steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen auf. Vorab muss geklärt sein, wie lange der Aufenthalt im Zielland dauert und wo das Besteuerungsrecht liegt. Auch der Unfallversicherungsschutz ist an den vereinbarten Arbeitsort gebunden.

Technische Neuerungen erschweren zudem die unbemerkte Arbeit von anderen Standorten. Microsoft führt für Teams eine Funktion zur automatischen Standortaktualisierung ein. Sie erkennt den Bürostandort über WLAN-Verbindungen oder angeschlossene Peripheriegeräte. In Deutschland, Österreich und der Schweiz haben Betriebsräte bei solchen Kontrollsystemen ein Mitbestimmungsrecht.

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Debatte um Arbeitszeitgesetz

Parallel zur Diskussion um den Arbeitsort bahnen sich Änderungen bei der Arbeitszeitgestaltung an. Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Eine Grenze von 13 Stunden könnte das rechtliche Maximum darstellen – das Ende des klassischen Achtstundentages.

Aktuelle Relevanz erhält das Thema durch die Fußball-WM in Nordamerika. Wegen der Zeitverschiebung finden viele Spiele in den deutschen Nachtstunden statt. Rechtsexperten stellen klar: Übermüdung durch nächtliches Fußballschauen ist kein Entschuldigungsgrund für Verspätungen. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Sonderregelungen zu gewähren. Auch bei Trauerfällen besteht kein direkter gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub – dieser muss aus Tarifverträgen oder dem Arbeitsvertrag hervorgehen.

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