BGH limitiert Payback-Punkte fĂŒr HörgerĂ€te
17.07.2025 - 10:21:06Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Werbung mit Bonuspunkten beim Kauf von HörgerĂ€ten enge Grenzen gesetzt. Unternehmen dĂŒrften nur mit einer Gutschrift bis zu einem Wert von einem Euro werben, entschieden die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe.Â
Ausgenommen seien nur unmittelbar wirkende PreisnachlĂ€sse auf das Produkt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Andere geldwerte Vorteile seien nicht von den Ausnahmen erfasst. (Az. I ZR 43/24)Â
Der beklagte Hörakustiker Amplifon kĂŒndigte an: «Wir werden unsere Zusammenarbeit mit unserem Partner Payback gemÀà den vom Gericht festgelegten Bedingungen fortsetzen.»Â
Payback-Punkte im Wert von einem CentÂ
Das Unternehmen mit Hunderten Filialen in Deutschland hatte den Angaben nach damit geworben, dass Kundinnen und Kunden bei ihm Payback-Punkte sammeln könnten. Pro Euro Einkauf wird demzufolge ein Payback-Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben. Das kann man sich dann bargeldlos auszahlen oder in SachprĂ€mien oder Gutscheine umwandeln lassen.Â
Die Wettbewerbszentrale sah in dieser Werbung einen VerstoĂ gegen das Heilmittelwerbegesetz. Denn danach sind Werbegeschenke und Zuwendungen beim Verkauf medizinischer Produkte grundsĂ€tzlich verboten. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel fĂŒr «geringwertige Kleinigkeiten».Â
OLG hatte höhere Grenze gezogenÂ
In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg das Limit fĂŒr den ausschlaggebenden «geringen Wert» bei fĂŒnf Euro pro HörgerĂ€t gesetzt. Erst ab diesem Wert sei zu befĂŒrchten, dass sich Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung von dem Anreiz leiten lieĂen.Â
Bei einer Werbung fĂŒr preisgebundene Arzneimittel hatte der BGH die Schwelle einst bei einem Euro gesetzt. HörgerĂ€te gelten allerdings als Medizinprodukte. Da bei diesen Preiswettbewerb möglich sei sowie mit Blick auf die allgemeine Preissteigerung entschied sich das OLG fĂŒr eine höhere Grenze.Â
Der BGH sah das anders: Bei den «geringwertigen Kleinigkeiten» mĂŒsse der Wert so niedrig sein, dass er keinen Einfluss auf die Kaufentscheidung habe, sagte Koch. Es sei der «bloĂe Ausdruck der allgemeinen Kundenzufriedenheit». Daher habe der BGH die Grenze schon bei einem Euro gezogen.
«Amplifon nimmt das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis und respektiert die Entscheidung des Gerichts», teilte das Unternehmen mit.


