Mehrwertsteuer-Senkung, Steuersatz

Mehrwertsteuer-Senkung: Ab 1. Juli sinkt Steuersatz auf Grundnahrungsmittel

25.06.2026 - 06:49:33 | boerse-global.de

Wettbewerbsbehörde bestätigt vollständige Weitergabe der Steuerbefreiung für Tampons und Kondome an Verbraucher.

Österreich: Steuerbefreiung für Hygieneartikel vollständig weitergegeben
Mehrwertsteuer-Senkung - Nahaufnahme verschiedener Hygieneprodukte wie Tampons, Binden und Kondome, die auf einer sauberen Oberfläche angeordnet sind. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die österreichische Wettbewerbsbehörde BWB hat am Mittwoch bestätigt: Die seit Jänner geltende Umsatzsteuerbefreiung für Tampons, Binden und Kondome wurde vollständig an Verbraucher weitergegeben. Ein wichtiges Signal für die nächste Entlastungswelle.

Positive Bilanz nach umfassender Prüfung

Die BWB untersuchte von September 2025 bis März 2026 die Preise bei großen Handelsketten wie Spar, Rewe, Hofer, Lidl, MPreis und Norma sowie bei dm und Müller. Das Ergebnis: Bei allen Unternehmen zeigten sich deutliche Preisrückgänge.

Zwar lag die Weitergabequote direkt nach der Umstellung Anfang des Jahres wegen operativer Probleme zunächst bei rund 73 Prozent. Doch dieser Wert wurde innerhalb weniger Tage korrigiert. Systematische Verstöße gegen die steuerliche Entlastung stellte die Behörde nicht fest.

Allerdings beobachtete sie, dass Rabattaktionen bei Slipeinlagen und Kondomen teilweise reduziert wurden. Arbeiterkammer Oberösterreich und Frauenministerium begrüßten die Ergebnisse dennoch als Beleg für eine funktionierende Entlastung.

Nächster Schritt: Günstigere Grundnahrungsmittel

Die positiven Erfahrungen dienen als Vorbild. Ab dem 1. Juli sinkt die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 auf 4,9 Prozent. Die Maßnahme soll die Lebenshaltungskosten senken – die Inflation lag im Mai bei 3,7 Prozent.

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Der Lebensmittelhandel hat angekündigt, auch diese Steuersenkung zu 100 Prozent weiterzugeben. Für die technische Umsetzung investierte die Branche laut Handelsverband rund 6 Millionen Euro.

Betroffen sind unter anderem:
- Frische Milch, Joghurt, Butter und Eier
- Frisches, gekühltes oder tiefgekühltes Gemüse sowie Obstsorten wie Äpfel, Birnen und Steinobst
- Reis, Weizenmehl und Weizengrieß
- Ungekochte und ungefüllte Teigwaren
- Brot und Speisesalz

Bürokratische Hürden bei der Umsetzung

Trotz der angekündigten Weitergabe gibt es Kritik aus dem Handel. Besonders Bäckereien und Metzgereien kämpfen mit der komplexen Abgrenzung nach der sogenannten Kombinierten Nomenklatur (KN-Code).

Ein Beispiel: Einfaches Brot fällt unter den reduzierten Steuersatz von 4,9 Prozent. Gebäck mit höherem Fettgehalt wird weiterhin mit 10 Prozent besteuert. Eine Mohnsemmel könnte künftig günstiger werden, ein Mohnzopf bleibt aufgrund der Rezeptur teurer.

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Ähnlich verhält es sich bei verarbeiteten Produkten: Eine Fleischkäse-Semmel gilt als Snack und verbleibt bei 10 Prozent. Auch Restaurantumsätze sind von der Senkung ausdrücklich ausgenommen.

Die BWB empfiehlt für künftige Steuerentlastungen eine einfachere Definition der Produkte und rechtzeitigere Kommunikation. Der Lebensmittelhandel lehnt eine zusätzliche Margendatenbank ab und fordert stattdessen den Abbau bürokratischer Hürden.

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