Minijob-Pauschalsteuer, Koalition

Minijob-Pauschalsteuer: Koalition erhöht auf 5 Prozent – 18 Euro mehr

05.07.2026 - 10:13:29 | boerse-global.de

Die Koalition plant höhere Abgaben auf Minijobs und schafft die telefonische Krankschreibung ab. Auch Befristungen werden ausgeweitet.

Arbeitsmarktreform: Höhere Minijob-Steuern und neue Krankmelderegeln
Minijob-Pauschalsteuer - Ein Stapel deutscher Euro-Münzen neben einem offiziellen Dokument, das Steuererhöhungen und gesetzliche Änderungen für Minijobs symbolisiert. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat ein Reformpaket vorgestellt, das den deutschen Arbeitsmarkt grundlegend verändern soll. Im Zentrum stehen höhere Steuern auf Minijobs, schärfere Regeln bei Krankmeldungen und eine Ausweitung von Befristungen.

Minijobs werden teurer – für Arbeitgeber und Beschäftigte

Die Pauschalsteuer für geringfügige Beschäftigung steigt von 2 auf 5 Prozent. Bei der aktuellen Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich bedeutet das eine Mehrbelastung von rund 18 Euro – und Arbeitgeber dürfen diese Kosten auf die Beschäftigten abwälzen.

Die Koalition blieb damit hinter den Empfehlungen der Alterssicherungskommission zurück. Diese hatte am 23. Juni vorgeschlagen, die Sozialversicherungsfreiheit für Minijobs komplett abzuschaffen – mit Ausnahme von Schülern. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte am 2. Juli, man müsse zwischen verschiedenen Gruppen von Minijobbern differenzieren. Besonders Menschen, die mehrere Minijobs kombinieren – zu über 55 Prozent Frauen – dürften in der Altersvorsorge nicht benachteiligt werden.

Eine endgültige Entscheidung über eine weitergehende Reform vertagte die Koalition auf den Herbst. Wirtschaftsverbände und das Gastgewerbe reagierten alarmiert. Sie warnen vor massiven Jobverlusten, besonders im Einzelhandel mit rund 800.000 Minijobbern bundesweit.

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Krankmeldung: Schluss mit dem Telefon

Das 34-Punkte-Programm sieht tiefe Einschnitte in den Arbeitsalltag vor. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Bei Befristungen geht die Koalition den umgekehrten Weg: Die sachgrundlose Befristung wird auf bis zu 48 Monate ausgeweitet, mit bis zu sechs Verlängerungen. Die Regelung gilt für Neueinstellungen bis Ende 2030. Ab Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis bei Befristungen.

Weitere MaĂźnahmen im Ăśberblick:

  • Lockerung des KĂĽndigungsschutzes fĂĽr Hochverdiener ab 177.450 Euro Jahreseinkommen (ab Januar 2027)
  • Steuerliche Privilegien fĂĽr Abfindungen bei schnellem Jobwechsel
  • Höhere steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge – bis zu 75 Euro pro Stunde
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Schärfere Sanktionen seit Juli in Kraft

Unabhängig vom neuen Reformpaket gelten seit dem 1. Juli bereits verschärfte Regeln in der Grundsicherung. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf sofort um 30 Prozent für drei Monate gekürzt. Wer zumutbare Arbeit willentlich ablehnt, dem droht die vollständige Streichung der Leistungen. Arbeitgeber dürfen Jobcenter künftig über das Verhalten von Bewerbern in Vorstellungsgesprächen informieren.

Minijobber haben seit demselben Datum zudem die einmalige Option, den Widerruf ihrer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu erklären. Das soll mehr Flexibilität bei der Altersvorsorge ermöglichen.

Ausblick: Minijob-Grenze steigt 2027

Für nächstes Jahr zeichnet sich bereits die nächste Anpassung ab: Die Geringfügigkeitsgrenze soll von aktuell 603 Euro auf 633 Euro steigen – basierend auf dem Mindestlohn von 13,90 Euro. Parallel plant die Bundesregierung eine Einkommensteuerreform mit Anpassungen beim Grundfreibetrag und Kindergeld.

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