Minijob-Reform: 6,8 Millionen Beschäftigte vor großem Umbruch
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 11:42 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Besonders betroffen: rund 6,8 Millionen Minijobber. Die Rentenkommission empfiehlt, den Sonderstatus für geringfügige Beschäftigungen weitgehend abzuschaffen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Minijobs nur noch für Schüler?
Im Zentrum der Betatbe steht die Empfehlung, Minijobs künftig vorrangig Schülern vorzubehalten. Die derzeitige Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro pro Monat. Ziel ist es, diese Stellen in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen. Das soll das Risiko von Altersarmut senken.
Experten der Bundesagentur für Arbeit kritisieren: Die aktuelle Regelung wirke oft als Anreiz gegen eine Ausweitung der Arbeitszeit. Rund 85 Prozent der Minijobber gehen bereits einer regulären Beschäftigung nach.
Arbeitgeber zahlen bald deutlich mehr
Bereits beschlossen ist eine Anpassung der steuerlichen Belastung für Arbeitgeber. Der Pauschalsteuersatz steigt von 2 auf 5 Prozent. Bei einem Monatslohn von 603 Euro bedeutet das: Die Abgabe erhöht sich von 12,06 Euro auf 30,15 Euro. Hinzu kommen pauschale Beiträge von 15 Prozent zur Rentenversicherung und 13 Prozent zur Krankenkasse.
Koalition uneins – Kompromiss in Sicht?
Innerhalb der Regierung zeichnen sich unterschiedliche Positionen ab. Die Union signalisiert Gesprächsbedarf, die CSU fordert eine Beibehaltung der Minijobs. Die SPD lehnt den unveränderten Erhalt ab. Eine Entscheidung wird für Herbst 2026 erwartet.
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Als möglicher Kompromiss werden Ausnahmeregelungen für Studierende diskutiert. Denkbar wäre eine Ausweitung der Werkstudentenregelung oder vergünstigte Rentenbeiträge. Für Rentner sind solche Ausnahmen nicht vorgesehen – für sie ist eine steuerfreie Aktivrente bis 2.000 Euro im Gespräch. Die Umsetzung soll innerhalb von zwei bis drei Jahren erfolgen.
Warnungen aus der Wirtschaft
Wirtschaftsverbände schlagen Alarm. Der Handelsverband Deutschland (HDE) prognostiziert: Im Einzelhandel könnten bis zu 800.000 Stellen wegfallen. Besonders hart trifft es das Gastgewerbe. Laut Branchenverband DEHOGA sind dort rund 1,1 Millionen Minijobber tätig. Auch die Landwirtschaft stuft die geringfügig Beschäftigten als nicht ersetzbar ein.
Zusätzlich kritisiert der HDE das geplante GKV-Stabilisierungsgesetz. Es sieht eine Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags für Minijobs von 13 auf 17,5 Prozent vor. Das würde Kosten in Milliardenhöhe verursachen.
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Das große Ganze: 33 Empfehlungen der Rentenkommission
Die Minijob-Reform ist nur ein Teil eines umfassenden Pakets. Zu den weiteren Maßnahmen gehören:
Rentenalter: Ab 2032 wird die Regelaltersgrenze schrittweise an die Lebenserwartung gekoppelt. Das bedeutet: Renteneintritt mit 67,5 Jahren im Jahr 2041, mit 68 Jahren im Jahr 2051.
Flexibilität: Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren soll wegfallen.
Vorsorge: Eine kapitalgedeckte Zusatzrente ist geplant. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 1 Prozent des Bruttogehalts ein.
Versicherungspflicht: Neue Selbstständige sollen ab Januar 2027 in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden – es sei denn, sie sind über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Bestands-Selbstständige erhalten ein Optionsrecht.
Auch das Arbeitsrecht ändert sich
Flankiert werden die Rentenpläne durch arbeitsrechtliche Neuerungen. Sachgrundlose Befristungen sollen bis zu 48 Monaten möglich sein – befristet bis Ende 2030. Ab Januar 2027 entfällt das Schriftformerfordernis bei Arbeitsverträgen. Zudem ist eine Neuregelung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener geplant.
Und noch eine Änderung: Die telefonische Krankschreibung könnte entfallen. Arbeitgeber sollen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen können.
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