Minijob-Reform: Abgaben steigen auf über 39 Prozent für Arbeitgeber
16.06.2026 - 15:11:52 | boerse-global.de
Arbeitgeber sollen künftig deutlich höhere Abgaben für Mini- und Midijobs zahlen. Ziel sind Mehreinnahmen von rund drei Milliarden Euro jährlich für das Gesundheits- und Pflegesystem.
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Höhere Abgaben für Arbeitgeber
Im Zentrum der Reform steht eine kräftige Anhebung der Lohnnebenkosten. Die Pauschalabgaben für Minijobs sollen von gut 31 Prozent auf über 39 Prozent des Bruttolohns steigen. Die aktuelle Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro pro Monat.
Arbeitgeber müssen künftig den vollen Krankenkassenbeitrag von rund 17,5 Prozent sowie einen neuen Pflegebeitrag von 3,6 Prozent übernehmen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erwartet jährliche Mehreinnahmen von drei Milliarden Euro. Auch Midijobs mit Einkommen bis zu 2000 Euro sind von den Kostensteigerungen betroffen.
Wirtschaft schlägt Alarm
Die Pläne stoßen auf heftigen Widerstand. Der Handelsverband Deutschland (HDE) spricht von einer „massiven Verteuerung", die einer Abschaffung der Minijobs durch die Hintertür gleichkomme. Besonders betroffen wäre der Einzelhandel – von 6,8 Millionen Minijobbern in Deutschland arbeiten rund 800.000 dort.
HDE-Präsident Alexander von Preen warnt vor einem drohenden Kollaps des Sozialsystems. Er fordert eine strikte Obergrenze von 40 Prozent für die Lohnnebenkosten. Der Einzelhandel habe in den vergangenen drei Jahren bereits über 70.000 sozialversicherungspflichtige Stellen verloren. Auch die Gebäudereiniger-Branche befürchtet massive Arbeitsplatzverluste.
Der Niedriglohnsektor in Zahlen
Die politische Debatte wird durch aktuelle Daten untermauert. Laut SPD-Sozialpolitikerin Annika Klose verdienten 2025 rund 16 Prozent der Beschäftigten – etwa 6,3 Millionen Menschen – weniger als die Niedriglohnschwelle von 14,32 Euro brutto pro Stunde. Besonders extrem ist die Lage im Gastgewerbe: Dort liegt der Anteil bei 51 Prozent.
Während die Regierung auf Mehreinnahmen für die Sozialkassen setzt, fordern Teile der Koalition eine stärkere Tarifbindung und steuerliche Entlastungen für untere Einkommen. Ziel sei es, die Abhängigkeit vom Niedriglohnsektor zu verringern.
Neue Pflichten für Gastronomen
Parallel zu den Abgabenplänen gelten seit Mitte Juni verschärfte Regeln zur Arbeitszeiterfassung. Besonders das Gastgewerbe ist betroffen. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit lückenlos dokumentieren. Die Vorgabe folgt Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
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Die Relevanz ist enorm: Im Gastgewerbe arbeiten 70 Prozent der Beschäftigten an Wochenenden, rund die Hälfte in den Abendstunden. Die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten von elf Stunden und der Pausenregelungen muss künftig objektiv nachprüfbar sein. Für Minijobber mit mehreren Stellen gilt das auch bei der Zusammenrechnung ihrer Arbeitszeiten.
