Minijob-Reform: Kanzler Merz plant Sozialversicherungspflicht noch 2026
27.06.2026 - 23:29:50 | boerse-global.de
Kernpunkt: Minijobs sollen künftig sozialversicherungspflichtig werden. Bundeskanzler Friedrich Merz will die Umsetzung noch 2026 auf den Weg bringen – und erwägt sogar die Vertrauensfrage.
Das Ende der Minijobs?
Nach den Plänen der Kommission sollen Minijobs künftig der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Nur für Schüler soll eine Ausnahme gelten.
Ziel der Kommission ist es, die sogenannte Minijobfalle zu überwinden. Besonders Frauen sollen besser gegen Altersarmut abgesichert werden. In Nordrhein-Westfalen sind rund 1,5 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt – 56 Prozent von ihnen sind Frauen.
Die finanziellen Folgen wären deutlich spürbar. Berechnungen zufolge könnte das Nettoeinkommen bei einer vollen Abgabenlast von derzeit 603 Euro auf etwa 547 Euro sinken. Andere Schätzungen gehen sogar von 475 Euro netto aus. Auf der Arbeitgeberseite würden die pauschalen Abgaben von rund 30 auf etwa 20 Prozent sinken.
Politischer Sprengstoff
Die Reaktionen auf die Vorschläge sind heftig. Kanzler Merz und Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sprechen sich für eine Umsetzung aus. Unterstützung kommt von SPD, Grünen und Linken, die Vorteile für die langfristige Rentenbiografie sehen.
Harter Widerstand regt sich bei der CSU und Wirtschaftsverbänden. CSU-Chef Markus Söder bezeichnet die Pläne als potenziellen Reformkiller und warnt vor erheblichen Schäden für Branchen wie den Tourismus. Auch Handwerkspräsident Hans Peter Dittrich betont, dass Minijobs ein unverzichtbares Instrument für betriebliche Flexibilität seien.
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Branchen wie die Gebäudereinigung, in denen der Minijob-Anteil bei etwa 30 Prozent liegt, warnen zudem vor einem Anstieg der Schwarzarbeit.
Rente mit 70? Die langfristigen Pläne
Die Neuregelung der Minijobs ist Teil eines 33 Punkte umfassenden Pakets. Zu den weiteren Kernempfehlungen gehört eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Ab 2031 soll die Altersgrenze alle zehn Jahre um sechs Monate steigen. Im Jahr 2091 wäre der Renteneintritt mit 70 Jahren erreicht.
Zudem empfiehlt die Kommission die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren.
Ein weiterer Pfeiler der Reform ist die Einführung einer Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Ein paritätisch finanzierter Zusatzbeitrag von zwei Prozent soll am Kapitalmarkt angelegt werden. Erste sichtbare Effekte werden ab 2040 erwartet.
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Was sich ab Juli 2026 ändert
Unabhängig von den langfristigen Plänen treten zum 1. Juli 2026 punktuelle Änderungen in Kraft. Minijobber erhalten dann die einmalige Möglichkeit, einen bereits erklärten Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht zu widerrufen. Bei einem Verdienst von 603 Euro entsteht ein Eigenanteil von etwa 22 Euro pro Monat.
Gleichzeitig steigt der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung auf Witwenrenten von 1.076,86 Euro auf 1.122,53 Euro.
Gewerkschaften wie der DGB fordern unterdessen alternative Wege. Statt einer Anhebung des Rentenalters plädieren sie für ein Rentenniveau von 50 bis 53 Prozent und die Einbeziehung von Selbstständigen und Politikern in die gesetzliche Rentenversicherung. Zudem schlägt der DGB eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor, bei der Arbeitgeber zwei Prozent des Bruttolohns beisteuern sollen.
