Minijob-Reform: Pauschalsteuer springt von 2 auf 5 Prozent
03.07.2026 - 11:20:03 | boerse-global.de
Seit Anfang Juli gelten bereits erste Änderungen bei den Rentenbeiträgen. Die Entscheidung über eine vollständige Sozialabgabenpflicht für Minijobs steht aber noch aus.
Höhere Abgaben für Arbeitgeber
Die Koalition hat den Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben. Zudem plant die Regierung, die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung von 13 auf 17,5 Prozent zu erhöhen. Die gesamte Abgabenlast könnte damit von 31,2 auf bis zu 35,7 Prozent steigen.
Das hätte massive finanzielle Folgen. Branchenexperten rechnen mit jährlichen Mehrkosten von rund 1,5 Milliarden Euro. Bei vollständiger Umsetzung der Reformpläne wären es sogar bis zu 2,3 Milliarden Euro.
Minijobber können Rentenbeitrag nachzahlen
Seit dem 1. Juli 2026 haben Beschäftigte einmalig die Möglichkeit, ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht aufzuheben. Die Entscheidung ist endgültig und gilt für alle gleichzeitig ausgeübten Minijobs. Wer sich dafür entscheidet, zahlt einen Eigenanteil von 3,6 Prozent an die Rentenversicherung. Vollrentner sind von dieser Neuerung meist nicht betroffen.
Bundesweit sind rund 6,8 Millionen Menschen in Minijobs tätig. Etwa 80 Prozent von ihnen lassen sich von den Rentenbeiträgen befreien. In Hessen betrifft die Diskussion über eine allgemeine Sozialabgabenpflicht mehr als 500.000 Minijobber.
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Die Gefahr der „beruflichen Falle“
Arbeitsmarktforscher Walwei warnt: Die aktuelle Minijob-Struktur verdrängt rund 500.000 reguläre, sozialversicherungspflichtige Stellen. Die Rentenkommission schlägt vor, den Sonderstatus der Minijobs – mit Ausnahme für Schüler – komplett abzuschaffen.
Rentenexpertin Silke Übelmesser argumentiert, der Minijob sei oft eine „berufliche Falle“. Das betreffe insbesondere Frauen. Sie weist auf ein Paradox hin: Arbeitgeber zahlen derzeit Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Bei einer Umstellung auf reguläre Beiträge würden nur etwa 21 Prozent anfallen.
Warnungen aus der Gastronomie
Der Branchenverband DEHOGA in Baden-Württemberg schlägt Alarm. Ein Wegfall des Sonderstatus oder eine drastische Erhöhung der Abgabenlast könnte zu Betriebsschließungen führen. Allein im Gastgewerbe des Bundeslandes sind rund 170.000 Minijobber beschäftigt.
Der Verband begrüßt zwar den grundsätzlichen Erhalt der Minijobs. Vor den wirtschaftlichen Konsequenzen weiterer finanzieller Belastungen wird aber gewarnt.
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Entscheidung im Herbst erwartet
Die Kernfrage einer generellen Rentenversicherungspflicht für alle Minijobber ist noch offen. Die Entscheidung wurde auf den Herbst vertagt. Die Bundesregierung will die Ergebnisse der Rentenkommission prüfen und bis Jahresende umsetzen.
Innerhalb der Koalition herrscht Uneinigkeit. CSU-Chef Markus Söder warnt vor wirtschaftlichem Schaden durch die Abschaffung. Das Arbeitsministerium unter Ministerin Bas treibt die Reformpläne dagegen voran. Ziel ist es, den Sonderstatus sozialversicherungsfreier Beschäftigung weitgehend abzubauen – um die Alterssicherung zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren.
