Minijob-Reform: Rentenkommission empfiehlt weitgehende Abschaffung
22.06.2026 - 00:09:08 | boerse-global.de
Künftig sollen nur noch Schüler davon profitieren – alle anderen müssen in die Sozialversicherungspflicht wechseln.
Der Abschlussbericht der Kommission unter Vorsitz von Frank-Jürgen Weise und Prof. Dr. Constanze Janda erscheint am 23. Juni 2026. Mehr als 30 Empfehlungen zielen darauf ab, die geringfügige Beschäftigung drastisch zu beschneiden.
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Steigende Kosten machen Minijobs unattraktiv
Bereits für 2027 prognostizieren Experten einen Anstieg der Sozialabgaben für verbleibende Minijobs auf über 38 Prozent. Darin enthalten: eine Pflegeversicherung von mehr als 3 Prozent. Kritiker sprechen von einer „faktischen Abschaffung durch die Hintertür".
Die finanzielle Attraktivität für Arbeitgeber schwindet. Reguläre sozialversicherungspflichtige Stellen könnten dagegen an Bedeutung gewinnen. Der allgemeine Rentenbeitragssatz steigt Prognosen zufolge bis 2028 auf 19,9 Prozent.
Große Unternehmen reagieren unterschiedlich. Die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) hält trotz steigender Lohnnebenkosten an ihren Einstellungsplänen fest. Bosch und Bechtle warnen dagegen vor Wettbewerbsnachteilen.
Neues Optionsrecht ab Juli 2026
Am 1. Juli tritt eine wichtige Neuregelung in Kraft: Minijobber, die bisher von der Rentenversicherungspflicht befreit waren, können einmalig zurück in die Versicherungspflicht wechseln. Die Entscheidung ist bindend für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber gestellt werden. Bei gewerblichen Minijobs zahlen Arbeitnehmer einen Eigenanteil von 3,6 Prozent – maximal 21,71 Euro bei einem Verdienst von 603 Euro.
Die Vorteile liegen auf der Hand: vollwertige Rentenansprüche und Zugang zu rehabilitation sowie Erwerbsminderungsrente. Für Arbeitgeber wird die Förderung zum Instrument der Mitarbeiterbindung – besonders in Branchen mit hohem Fachkräftebedarf.
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Warnung vor Schwarzarbeit
Ökonom Friedrich Schneider schlägt Alarm: Ein Wegfall der Minijobs könnte die Schattenwirtschaft massiv ankurbeln. Für 2027 schätzt er das zusätzliche Volumen auf mindestens 25 Milliarden Euro.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die Pläne kritisch. Rund 800.000 Minijobber sind derzeit im Einzelhandel beschäftigt.
Parallel zu den Einschränkungen gibt es neue Anreize für ältere Arbeitnehmer. Seit Anfang 2026 lockt die sogenannte Aktivrente: Ein Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Reform der Witwenrente und Rentenanpassung
Die Renten steigen zum 1. Juli um 4,24 Prozent. Gleichzeitig wird der Einkommensfreibetrag bei der Witwenrente auf 1.122,53 Euro netto angehoben.
Allerdings greift eine neue Regel: Rentenzuschläge werden künftig voll auf die Witwenrente angerechnet. Für Bezieher, die zusätzlich in Minijobs oder Teilzeit arbeiten, verändert das die Netto-Kalkulation spürbar.
Gewerkschaften wie ver.di begrüßen die Einbeziehung von Selbstständigen und Politikern in die gesetzliche Rente sowie die Eindämmung von Minijobs. Sie kritisieren jedoch die geplante Anhebung des Renteneintrittsalters und die Einführung einer verpflichtenden Kapitalsäule.
Die unterschiedlichen Positionen machen deutlich: Arbeitgeber stehen vor einem hohen Abstimmungsbedarf bei der Gestaltung ihrer künftigen Personalstrukturen.
