MitarbeiterprÀmie: Bundesrat senkt Steuerfreibetrag auf 500 Euro
27.06.2026 - 01:30:48 | boerse-global.de
Juni 2026 dem BudgetmaĂnahmengesetz 2026 zugestimmt. Damit sinkt der maximale Steuerfreibetrag fĂŒr MitarbeiterprĂ€mien im laufenden Jahr massiv. Die Entscheidung ist Teil eines Sparpakets, das bis 2030 rund 100 Millionen Euro einsparen soll.
Nur noch 500 Euro steuerfrei
Die steuerfreie MitarbeiterprĂ€mie wird fĂŒr 2026 auf maximal 500 Euro begrenzt. 2025 lag die Grenze noch bei 1.000 Euro, 2024 waren sogar 3.000 Euro steuerfrei möglich. Der Ministerrat hatte die Neuregelung bereits am 19. Mai 2026 auf den Weg gebracht.
Die Auszahlung muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren â etwa einem Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Die Befreiung gilt nur fĂŒr die Lohnsteuer. SozialversicherungsbeitrĂ€ge bleiben fĂ€llig. Ausgezahlt werden darf die PrĂ€mie ausschlieĂlich zwischen Juli und Dezember 2026.
Zusammen mit Gewinnbeteiligungen darf der steuerfreie Gesamtbetrag 3.000 Euro nicht ĂŒberschreiten. DarĂŒber hinausgehende Summen lösen eine Pflichtveranlagung aus.
85 Millionen Euro Mehreinnahmen erwartet
Die Bundesregierung rechnet durch die Steueranpassungen mit Mehreinnahmen von rund 85 Millionen Euro. Die KĂŒrzung der MitarbeiterprĂ€mie selbst belastet den Haushalt im laufenden Jahr allerdings noch mit 70 Millionen Euro.
Das Gesetz enthĂ€lt weitere MaĂnahmen: höhere PauschalgebĂŒhren fĂŒr Aufenthaltstitel, verschĂ€rfte Wegzugsbesteuerung und KĂŒrzungen bei ReisekostenzuschĂŒssen im öffentlichen Dienst.
Ein alternatives Entlastungsmodell scheiterte. Die geplante steuer- und abgabenfreie EntlastungsprĂ€mie von bis zu 1.000 Euro fand keine Mehrheit. Der Bundestag hatte zwar am 24. April 2026 zugestimmt, doch der Bundesrat lehnte den Entwurf am 13. Mai 2026 ab. Die LĂ€nder verwiesen auf drohende SteuerausfĂ€lle von bis zu 2,8 Milliarden Euro â ohne ausreichende Gegenfinanzierung.
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Mercedes-Benz verschiebt Sonderzahlung
Die gesetzliche KĂŒrzung trifft auf eine Zeit, in der auch groĂe Industriekonzerne ihre Leistungen ĂŒberprĂŒfen. Mercedes-Benz verschob eine tarifliche Sonderzahlung fĂŒr rund 90.000 BeschĂ€ftigte in Deutschland. Der sogenannte Transformationsbaustein in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts sollte ursprĂŒnglich im Juli 2026 ausgezahlt werden â nun erst 2027.
Der Autobauer begrĂŒndet den Schritt mit EinschrĂ€nkungen im Freihandel, dem schwierigen Marktumfeld in China und schwindender WettbewerbsfĂ€higkeit des Standorts Deutschland. Das Konzernergebnis sank im ersten Quartal 2026 um 17,2 Prozent. Bereits 2025 war der Gewinn von 10,4 Milliarden auf 5,3 Milliarden Euro im Jahr davor eingebrochen.
Das Management strebt zudem GesprĂ€che ĂŒber eine VerlĂ€ngerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich an. Ziel: die Kosten pro Arbeitsstunde senken.
Die Debatten um ArbeitszeitverlĂ€ngerungen und Kostensenkungen machen eine rechtssichere Dokumentation fĂŒr Betriebe heute wichtiger denn je. Ein aktueller Gratis-Leitfaden zeigt Personalverantwortlichen, wie sie die gesetzliche Arbeitszeiterfassung und Ăberstundenregelungen fehlerfrei umsetzen. Tausende Personalverantwortliche nutzen bereits diese kostenlose Checkliste zur Arbeitszeiterfassung
Strengere Regeln fĂŒr Ladestrom
Ab 1. Januar 2026 gelten neue Nachweispflichten fĂŒr die steuerliche Erstattung von Ladestrom fĂŒr Elektroautos. Bisherige Pauschalregelungen entfallen. Arbeitgeber mĂŒssen den tatsĂ€chlichen Stromverbrauch ĂŒber gesonderte ZĂ€hler oder technische Lösungen nachweisen.
Alternativ können sie fĂŒr 2026 eine Strompreispauschale von 34 Cent pro Kilowattstunde ansetzen â allerdings nur, wenn die geladene Menge exakt dokumentiert wird.
