Nachhaltigkeitsberichterstattung, Datenpunkte

Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU reduziert Datenpunkte um 70%

07.07.2026 - 00:10:49 | boerse-global.de

ESMA, EBA und EIOPA schlagen weitreichende Kürzungen der Taxonomie-Pflichten vor. Die Berichtskosten sollen um über 30 Prozent sinken.

EU-Aufsicht plant drastische Entlastung bei Nachhaltigkeitsberichten
Nachhaltigkeitsberichterstattung - Zahnräder und Datenströme symbolisieren die Vereinfachung von Berichtspflichten und die Reduzierung von Bürokratie im Kontext der EU-Taxonomie. 07.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die europäischen Finanzaufsichtsbehörden legen konkrete Vorschläge vor, um die Bürokratie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung massiv zu reduzieren. Am 6. Juli 2026 präsentierten ESMA, EBA und EIOPA ihre Pläne zur Verschlankung der EU-Taxonomie-Pflichten. Der Vorstoß folgt direkt auf die reformierte Fassung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS), die die EU-Kommission Anfang Juli verabschiedete.

Weniger Kennzahlen, weniger Aufwand

Die drei Aufsichtsbehörden wollen zentrale Leistungsindikatoren (KPIs) neu gestalten. Ihr Ziel: den Aufwand für Unternehmen minimieren, ohne die Transparenzziele der Taxonomie zu gefährden.

Die ESMA schlägt vor, die Angabe der Betriebskosten (OpEx) künftig auf Forschung und Entwicklung (R&D) zu beschränken. Die Bankenaufsicht EBA plädiert für die Streichung bestimmter Kennzahlen bei Gebühren- und Provisionserträgen sowie im Handelsbuch. Für Versicherer sieht die EIOPA eine grundlegende Neugestaltung der Underwriting-Kennzahlen vor.

Marktteilnehmer können sich bis zum 12. August 2026 im Rahmen einer Konsultation zu den Plänen äußern.

ESRS 2.0: 70 Prozent weniger Datenpunkte

Bereits am 3. Juli 2026 erließ die EU-Kommission eine Delegierte Verordnung, die die Nachhaltigkeitsberichtsstandards grundlegend überarbeitet. Die Pflichtangaben wurden um über 60 Prozent gekürzt. Betrachtet man alle Datenpunkte, liegt die Reduktion sogar bei mehr als 70 Prozent.

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Die Kommission erwartet, dass die Berichtskosten pro Unternehmen um über 30 Prozent sinken. Der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit bleibt erhalten. Allerdings wird der Analyseansatz auf ein Top-Down-Verfahren präzisiert. Das soll die Wesentlichkeitsprüfung vereinfachen und die geforderten Informationen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Zeitplan und Erleichterungen für KMU

Große Kapitalgesellschaften mit über 450 Millionen Euro Umsatz und mehr als 1.000 Mitarbeitern müssen die neuen Regeln ab dem Geschäftsjahr 2027 anwenden. Eine freiwillige Anwendung ist bereits für 2026 möglich.

Die Delegierten Rechtsakte liegen nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vor. Diese haben zwei Monate Zeit für einen Widerspruch – die Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden.

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Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es einen freiwilligen Berichtsstandard (VS). KMU mit weniger als 1.000 Beschäftigten genießen Übergangsfristen bis 2028.

Flankiert werden die Änderungen durch eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ab dem 27. September 2026 gilt ein verschärftes Greenwashing-Verbot. Es soll die Integrität der reduzierten Berichterstattung sichern.

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