Neue Sicherheitsregeln fĂŒr Flurförderzeuge: Strengere Vorschriften fĂŒr Unternehmen
13.05.2026 - 19:53:07 | boerse-global.de
Seit Februar 2025 gelten verschĂ€rfte Richtlinien fĂŒr die Bedienung von mitgĂ€ngergefĂŒhrten Flurförderzeugen â also jenen kleinen, aber allgegenwĂ€rtigen Hubwagen und Niederhubwagen, die in fast jedem Betrieb zu finden sind. Was lange als risikoarm galt, wird nun deutlich strenger reguliert.
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Warum die neuen Regeln notwendig wurden
Bislang herrschte die Annahme, dass diese Fahrzeuge aufgrund ihrer geringen Geschwindigkeit von maximal 6 km/h kaum Gefahrenpotenzial bergen. Diese EinschĂ€tzung hat sich als trĂŒgerisch erwiesen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit der aktualisierten Fassung ihres Grundsatzes 308-001 vom 26. Februar 2025 klargestellt: Auch bei niedrigen Geschwindigkeiten können schwere UnfĂ€lle passieren.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahr 2025 starben auf Deutschlands StraĂen 2.814 Menschen â 44 mehr als im Vorjahr. Zwar erreichte die Zahl der Schwerverletzten einen historischen Tiefstand, doch gerade in der Industrie hĂ€ufen sich leichte bis mittelschwere UnfĂ€lle mit Flurförderzeugen. Sie verursachen einen erheblichen Teil der ArbeitsausfĂ€lle und HaftungsansprĂŒche.
Das Ă€ndert sich fĂŒr Unternehmen
Bisher reichten oft mĂŒndliche Einweisungen oder kurze Unterweisungen aus. Damit ist Schluss. Die neue DGUV-Vorschrift verlangt fĂŒr alle mitgĂ€ngergefĂŒhrten Flurförderzeuge eine zweigeteilte Ausbildung:
- Theoretischer Teil: Rechtsgrundlagen, UnfallverhĂŒtung, StabilitĂ€tsphysik und Funktionsweise der verschiedenen Antriebsarten
- Praktischer Teil: Sicheres Fahren auf engem Raum, an Steigungen und in Gefahrenzonen
Besonders im Fokus stehen sogenannte Quetschzonen â jene Bereiche zwischen Fahrzeugdeichsel und Regal oder Wand, in denen sich Bediener schwer verletzen können. Praktische Ăbungen zur Vermeidung solcher UnfĂ€lle sind nun fester Bestandteil der Ausbildung.
TRBS 1116: Nachvollziehbarkeit als neues Prinzip
Parallel zu den DGUV-Vorgaben setzt die Technische Regel fĂŒr Betriebssicherheit (TRBS) 1116 neue MaĂstĂ€be. Seit ihrer Veröffentlichung Anfang 2023 hat sie sich in den Jahren 2025 und 2026 als Standard etabliert. Die Kernforderung: Jede Beauftragung eines Mitarbeiters muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
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Viele Unternehmen stellen daher auf schriftliche Fahrerlaubnisse oder spezielle Sicherheitsausweise um â selbst fĂŒr die einfachen Hubwagen. Die Dokumentation muss belegen, dass der Bediener:
- Mindestens 18 Jahre alt ist
- Die erforderliche körperliche und geistige Eignung besitzt
- Die vorgeschriebene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat
Digitalisierung der Sicherheitsausbildung
Ein trend zeichnet sich bereits ab: Im laufenden Betriebsjahr 2026 setzen immer mehr Firmen auf digitale SicherheitspĂ€sse. Statt Papierakten gibt es elektronische Nachweise, die automatisch an fĂ€llige Auffrischungskurse erinnern. Besonders DAX-Konzerne und groĂe Logistikdienstleister treiben diese Entwicklung voran.
Was bei VerstöĂen droht
Die Botschaft an Unternehmen ist eindeutig: Wer seine Unterweisungspflichten nicht erfĂŒllt, riskiert nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen. Bei BetriebsprĂŒfungen oder UnfĂ€llen können fehlende Nachweise zu massiven Haftungsfragen fĂŒhren.
Ausblick: Die nÀchste Stufe der Regulierung
Branchenexperten erwarten, dass die nĂ€chste Novelle der Vorschriften automatisierte Fahrzeuge (AGVs) stĂ€rker in den Fokus nehmen wird. Diese teilen sich zunehmend die ArbeitsflĂ€chen mit FuĂgĂ€ngern und manuell gefĂŒhrten GerĂ€ten. FĂŒrs Erste liegt die PrioritĂ€t jedoch auf der konsequenten Umsetzung der Februar-2025-Regeln.
Die Zeiten, in denen die Einweisung auf den kleinen Hubwagen nebenbei erledigt wurde, sind endgĂŒltig vorbei. Die Professionalisierung der âKleingerĂ€te-Ausbildungâ hat sich als zentraler Baustein eines modernen, risikobewussten Lagermanagements etabliert.
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