Öffentlicher Dienst: Frist 1. September für Urlaubstausch ab 2027
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 18:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Modell „Zeit statt Geld“ ist Teil des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wer die Option ab 2027 nutzen will, muss bis zum 1. September 2026 eine schriftliche Erklärung beim Arbeitgeber einreichen. Bis zu drei zusätzliche freie Tage pro Kalenderjahr sind möglich.
So funktioniert der Tausch
Ein freier Tag entspricht rechnerisch etwa 5,4 Prozent der individuellen Jahressonderzahlung. Die konkrete Anmeldung eines Tauschtages muss spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin erfolgen.
Bei Krankheit oder dringenden betrieblichen Gründen entstehen den Beschäftigten keine finanziellen Nachteile. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Bund und Kommunen: Während nicht genommene Tauschtage beim Bund ausgezahlt werden, verfallen sie im kommunalen Bereich ersatzlos.
Höhere Sonderzahlungen und regionale Unterschiede
Parallel zur Einführung des Wahlmodells steigt die Jahressonderzahlung. Für kommunale Beschäftigte beträgt sie künftig einheitlich 85 Prozent. Bei den Beschäftigten des Bundes variiert der Betrag je nach Entgeltgruppe zwischen 75 und 95 Prozent.
In Bayern wurde die geplante Besoldungserhöhung auf Oktober 2026 verschoben. Zudem sind beim Bundesverfassungsgericht Verfahren zur Besoldung aus Bremen, dem Saarland und Schleswig-Holstein anhängig. Ein geplantes Bundesalimentationsgesetz befindet sich noch in der Ressortabstimmung.
Bei der Gestaltung von Dienstvereinbarungen zu Arbeitszeiten und Sonderregelungen im öffentlichen Dienst lauern oft rechtliche Fallstricke. Diese kostenlose Muster-Vorlage zeigt Personalräten und Dienstherren, worauf es bei rechtssicheren Vereinbarungen wirklich ankommt. Rechtssichere Muster-Dienstvereinbarung als bearbeitbare Word-Datei
Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag geplant
Die Bundesregierung plant weitere Änderungen im Arbeitsrecht. Ein im Juli 2026 beschlossenes Reformpaket sieht die Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag vor. Bisher war eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Tag erforderlich.
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst wären direkt von der Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes betroffen. Für Beamte ist die Übertragung noch offen. Das Bundesinnenministerium zeigt sich offen für eine Anpassung, während Gewerkschaften wie der dbb und die GEW das Vorhaben kritisieren.
In der Bundesverwaltung lag die durchschnittliche Zahl der Krankheitstage zuletzt bei 20,9 Tagen pro Jahr, in der bayerischen Landesverwaltung bei 11,6 Tagen.
Herausforderungen für die Personalverwaltung
Die Umsetzung der neuen Regelungen stellt die Verwaltungen vor administrative Hürden. Experten warnen vor potenziellen Stolperfallen bei Formfehlern, Befristungen und der Beteiligung von Personalräten.
Die Arbeitszeiterfassung bleibt ein zentrales Thema. Bereits im Mai 2025 hatte das Bundesarbeitsministerium klargestellt, dass es keine rechtlichen Argumente gegen eine vollumfängliche Erfassung gibt.
Die gesetzeskonforme Dokumentation von Anwesenheiten ist für Verwaltungen und Betriebe heute unverzichtbar, um Bußgelder zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen alle aktuellen Vorgaben und fertige Stundenzettel-Vorlagen für eine rechtssichere Umsetzung. Kostenlosen Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung jetzt herunterladen
Die Digitalisierungspolitik der Bundesregierung bewerten kommunale Entscheidungsträger kritisch. In einer Umfrage unter rund 1.300 Bürgermeistern erhielt die staatliche Digitalisierungsstrategie die Durchschnittsnote 3,7. Als größte Hürden gelten regulatorische Vorgaben, begrenzte Budgets und der Fachkräftemangel.
Klarstellung zur Höhergruppierung von Lehrkräften
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil vom 22. April 2026 die Anforderungen an Höhergruppierungen von Lehrkräften konkretisiert. Bei Lehrkräften, die die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen, gilt keine automatische Tarifautomatik.
Voraussetzung für einen höheren Entgeltanspruch ist, dass sämtliche beamtenrechtlichen Bedingungen erfüllt sind – einschließlich einer förmlichen Bewährungsfeststellung und der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
