Gebäudemodernisierungsgesetz: 65-Prozent-Regel für Heizungen fällt
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 18:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen – die umstrittene 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch fällt.
Technologiefreiheit statt Pflichtquote
Kern des GModG ist der Wegfall der sogenannten 65-Prozent-Pflicht. Immobilieneigentümer können künftig wieder frei entscheiden, welches Heizungssystem sie einbauen. Neue Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt. Eine vollständige Klimaneutralität der Brennstoffe wird erst für 2045 vorgeschrieben.
Der Bundestag hatte dem Entwurf am 10. Juli mit 322 zu 272 Stimmen zugestimmt. Das neue Regelwerk ersetzt wesentliche Teile des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Die Biotreppe: Steigende Quoten ab 2029
Den Transformationspfad sichert das Gesetz über eine verbindliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bei gasförmigen und flüssigen Brennstoffen – die sogenannte Biotreppe. Ab 2029 müssen mindestens zehn Prozent der Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Quote steigt auf 15 Prozent im Jahr 2030, 30 Prozent im Jahr 2035 und 60 Prozent im Jahr 2040.
Ergänzend sieht das Gesetz ab 2028 eine Grüngasquote vor. Die Einhaltung unterliegt einer fünfjährigen Nachweispflicht. Eine erste Evaluierung ist für 2030 geplant.
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Förderung gekürzt – Kostenfalle für Verbraucher?
Parallel zur gesetzlichen Neuausrichtung gibt es Einschnitte in der Förderlandschaft. Branchenverbände berichten von Kürzungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Antragsportal der KfW wurde vorübergehend geschlossen.
Handwerksexperten warnen vor einer möglichen Kostenfalle: Die harten Quoten fallen zwar, aber Betriebskosten durch steigende Biogaspreise und Netzentgelte könnten zunehmen.
Für Mieter sieht das Gesetz eine hälftige Teilung der Kosten für den CO2-Preis, die Netzentgelte und die Biogasaufwendungen zwischen Vermietern und Mietern vor.
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Verfassungsrechtliche Zweifel
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Bedenken angemeldet. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz zwingend der Zustimmung des Bundesrates bedurft hätte. Die DUH forderte Bundespräsident Steinmeier auf, die Ausfertigung zu verweigern, und kündigte eine Verfassungsbeschwerde an.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge und eine Organklage der Linken gegen das Gesetzgebungsverfahren zurückgewiesen.
Während Branchenvertreter aus der Gaswirtschaft und dem Handwerk die Technologieoffenheit begrüßen, warnen Organisationen wie Agora Energiewende vor einer deutlichen Verlangsamung der Wärmewende. Kritik gibt es auch an einer Ausnahme für rund 900.000 Heizungen, die seit Anfang 2024 installiert wurden.
Strengere Vorgaben für Ladeinfrastruktur
Flankierend zum GModG beschloss der Bundesrat auch Neuerungen für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Bei Neubauten von Nichtwohngebäuden ist künftig eine Vorverkabelung für 50 Prozent der Stellplätze sowie ein Ladepunkt pro fünf Stellplätze vorgeschrieben.
Für Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gilt ab dem 1. Januar 2027: Entweder muss die Hälfte der Plätze mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein oder pro zehn Stellplätze ein Ladepunkt errichtet werden. Bei Renovierungen greifen die Pflichten bereits ab fünf Stellplätzen (Nichtwohngebäude) beziehungsweise drei Stellplätzen (Wohngebäude).
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