OGH-Urteil, Euro

OGH-Urteil: Frau erhält 7669,72 Euro Wochengeld nach Schwangerschaftsverlust

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Höchstgericht gewährte 7.669,72 Euro; Familienministerin Bauer wirbt für gestaffelte Schutzfristen, bei der Opt-out-Regel gibt es Vorbehalte.

OGH spricht Wochengeld zu und belebt Debatte um Mutterschutz
Eine leere Holzbank in einem sonnendurchfluteten Park, die eine Atmosphäre der Ruhe und Reflexion vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat einer Frau nach einem Schwangerschaftsverlust in der 25. Schwangerschaftswoche Wochengeld zugesprochen. Die Sozialversicherung hatte die Auszahlung zuvor verweigert, weil das Geburtsgewicht des Fötus unter 500 Gramm lag.

Das Höchstgericht stellte nun klar, dass diese Gewichtsgrenze für sozialversicherungsrechtliche Ansprüche nicht absolut gilt. Nach der Entscheidung flammt die politische Debatte über den gesetzlichen Schutz betroffener Frauen wieder auf: Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) forderte die rasche Verankerung eines gestaffelten Mutterschutzes.

Gewichtsgrenze ist nicht allein ausschlaggebend

Im konkreten Fall brachte eine selbstständige Frau ihr Kind in der 25. Schwangerschaftswoche tot zur Welt. Das Geburtsgewicht betrug 362 Gramm. Da das gesetzlich definierte Grenzgewicht von 500 Gramm unterschritten wurde, lehnte der zuständige Sozialversicherungsträger die Leistung von Wochengeld ab.

Der Oberste Gerichtshof hob diese Entscheidung auf und sprach der Klägerin Wochengeld in Höhe von 7669,72 Euro zu. Die Höchstrichter argumentierten, dass ein Anspruch auf Wochengeld nach einem Schwangerschaftsverlust nicht allein an das Gewicht des Kindes gekoppelt werden dürfe.

Im vorliegenden Fall berücksichtigte der Senat neben der erreichten 25. Schwangerschaftswoche auch die konkreten physischen und psychischen Belastungen.

Zu diesen zählten eine zweitägige Geburt mit Wehen sowie die anschließenden körperlichen Prozesse wie Wochenbett, Wochenfluss, Abstillen und eine mehrwöchige Erholungsphase. Unter Würdigung dieser Gesamtumstände wertete das Gericht das Ereignis als Totgeburt, womit der Leistungsanspruch begründet war.

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Forderung nach gestaffeltem Mutterschutz

Die Gerichtsentscheidung sorgt für neuen Handlungsdruck auf gesetzgeberischer Ebene. Familienministerin Claudia Bauer erneuerte im Anschluss an das Urteil ihren Vorstoß für eine Reform der Schutzfristen. Sie drängt auf die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes, der sich am Modell orientiert, das Deutschland im Jahr 2025 eingeführt hat.

Bauer schlägt vor, den Schutz zeitlich an das Stadium der Schwangerschaft anzupassen: Ab der 13. Schwangerschaftswoche soll betroffenen Frauen demnach eine zweiwöchige Schutzfrist zustehen.

Bei einem Verlust ab der 17. Schwangerschaftswoche sieht das Modell sechs Wochen vor, ab der 20. Schwangerschaftswoche sollen es acht Wochen sein. Vorgesehen ist dabei auch eine sogenannte Opt-out-Regelung, die es Frauen ermöglicht, auf eigenen Wunsch früher an den Arbeitsplatz zurückzukehren.

Politische Diskussionen um Umsetzungsdetails

Während die Notwendigkeit besserer Rahmenbedingungen nach Fehlgeburten weitgehend unbestritten ist, zeichnen sich bei den Details Differenzen ab. Die SPÖ signalisierte zwar grundsätzliche Unterstützung für Reformen, meldete jedoch Vorbehalte gegen die von der Familienministerin vorgeschlagene Opt-out-Möglichkeit an.

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Kritiker befürchten bei freiwilligen Ausnahmeregelungen oft einen indirekten Druck von Arbeitgeberseite, den Schutz nicht voll in Anspruch zu nehmen. Das OGH-Urteil setzt den Gesetzgeber dennoch in Zugzwang, bestehende Lücken zwischen medizinischer Realität und sozialversicherungsrechtlichen Kriterien zu schließen.

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