OLG Bamberg: Amazon muss Empfehlungskriterien offenlegen
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 19:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einem Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Bayern hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg weitreichende Transparenzpflichten fĂŒr den Online-Marktplatz Amazon formuliert. Wie aus Berichten von Mitte September hervorgeht, betrifft das Urteil vom 29.07.2026 (Az. 3 UKl 13/25 e) insbesondere die Offenlegung von Empfehlungskriterien sowie die Vereinfachung von Meldewegen fĂŒr rechtswidrige Inhalte auf der Plattform.
Offenlegung der Gewichtung von Produktempfehlungen
Das Gericht verpflichtete Amazon dazu, die Gewichtung der Kriterien offenzulegen, die bei automatisierten Produktempfehlungen zum Einsatz kommen. Die klagende Verbraucherzentrale Bayern hatte gefordert, dass fĂŒr Kunden deutlicher erkennbar sein mĂŒsse, nach welchen MaĂstĂ€ben das System bestimmte Produkte bevorzugt auswĂ€hlt und anzeigt. Durch das Urteil soll sichergestellt werden, dass die Mechanismen hinter den VorschlĂ€gen fĂŒr die Nutzerschaft transparenter werden.
Kritik am Meldeverfahren und dem Login-Zwang
Ein wesentlicher Teil der gerichtlichen Auseinandersetzung befasste sich mit den Prozessen zur Meldung illegaler Inhalte. Das OLG Bamberg bewertete den bisherigen Meldebutton mit der Beschriftung âEin Problem mit diesem Produkt melden" als missverstĂ€ndlich.
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DarĂŒber hinaus erklĂ€rte der Senat den fĂŒr die Meldung von RechtsverstöĂen erforderlichen Login-Zwang fĂŒr unzulĂ€ssig. Damit folgt das Gericht der Auffassung, dass Barrieren fĂŒr die Anzeige potenziell rechtswidrige Inhalte abgebaut werden mĂŒssen.
Zudem muss Amazon die Informationen zur Inhaltsmoderation, die im Rahmen des Digital Services Act (DSA) erforderlich sind, innerhalb der Allgemeinen GeschÀftsbedingungen (AGB) leichter zugÀnglich machen. In der Vergangenheit seien diese Informationen laut Gerichtsentscheidung kaum auffindbar gewesen.
Teilweise Abweisung der Klageforderungen
Nicht in allen Punkten folgte das OLG Bamberg der Argumentation der VerbraucherschĂŒtzer. Abgewiesen wurden die Forderungen nach einer generellen Einstellungsoption, die vollstĂ€ndig ohne Login nutzbar ist. Ebenfalls keinen Erfolg hatte die KlĂ€gerin mit dem Begehren, eine noch sichtbarere Zusammenfassung der AGB auf der Plattform zu erzwingen. Diese Punkte der Klage wurden im Urteil vom 29.07.2026 abschlĂ€gig beschieden.
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Rechtliche Einordnung und weiteres Vorgehen
Das Urteil des Oberlandesgerichts ist zum gegenwĂ€rtigen Zeitpunkt noch nicht rechtskrĂ€ftig. Berichten vom 17.09.2026 zufolge beabsichtigt Amazon, die schriftliche UrteilsbegrĂŒndung eingehend zu prĂŒfen. Das Unternehmen kĂŒndigte an, rechtliche Schritte einzuleiten beziehungsweise entsprechende Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
Der Fall unterstreicht die zunehmende Bedeutung der Transparenzvorgaben fĂŒr groĂe Online-Plattformen, die durch europĂ€ische Regularien wie den Digital Services Act verschĂ€rft wurden. Die Entscheidung in Bamberg markiert dabei einen wichtigen Punkt in der gerichtlichen KlĂ€rung, wie diese Informationspflichten in der Praxis umzusetzen sind.
