OLG weist Klage von Wirecard-AktionĂ€rin gegen Bafin zurĂŒck
Veröffentlicht am: 27.08.2025 um 12:47 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, sieht der 18. Zivilsenat keinen Schadensersatzanspruch wegen angeblicher Amtspflichtverletzungen der Bafin.
Die KlĂ€gerin hatte 2019 weitere 40 Wirecard-Aktien erworben, nachdem die Aufsichtsbehörde ein Leerverkaufsverbot verhĂ€ngt und Strafanzeige gegen Financial-Times-Journalisten erstattet hatte. Sie argumentierte, diese MaĂnahmen hĂ€tten sie in falscher Sicherheit gewogen.
Das Landgericht Krefeld hatte die Klage bereits im Juli 2024 abgewiesen. Das Oberlandesgericht bestĂ€tigte diese Entscheidung und fĂŒhrte aus, dass weder eine schuldhafte Amtspflichtverletzung vorliege noch ein Kausalzusammenhang zwischen den Bafin-MaĂnahmen und dem Schaden der KlĂ€gerin bestehe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskrĂ€ftig, die KlĂ€gerin kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
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