Parkinson, Berufskrankheit

Parkinson als Berufskrankheit: Pestizid-Arbeiter erhalten Leistungsanspruch

10.06.2026 - 01:31:25 | boerse-global.de

Bundeskabinett erkennt Parkinson bei Pestizid-Kontakt als Berufskrankheit an. Betroffene erhalten Anspruch auf Unfallversicherungsleistungen.

Parkinson als Berufskrankheit: Kabinett beschließt Pestizid-Regelung
Parkinson - Eine Nahaufnahme einer verwitterten Hand, die ein grünes Pflanzenblatt in einem Feld berührt, symbolisiert landwirtschaftliche Arbeit und Krankheit. 10.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Betroffene, die jahrelang beruflich Pestiziden ausgesetzt waren, erhalten damit einen Rechtsanspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören medizinische Rehabilitation, Rentenzahlungen und weitere finanzielle Hilfen.

Wer ist betroffen?

Die Anerkennung ist an strenge Bedingungen geknüpft. Entscheidend ist der Nachweis eines langjährigen beruflichen Kontakts mit Pestiziden. Die neuen Richtlinien betreffen vor allem Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau, in der Landschaftspflege und in der Schädlingsbekämpfung. Auch Mitarbeiter in der Nutztierhaltung und im Pflanzenfachhandel können unter die Regelung fallen.

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Grundlage war eine Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Gremium hatte sich bereits 2024 und 2025 für die Aufnahme ausgesprochen. Wissenschaftliche Erkenntnisse untermauern den Zusammenhang zwischen bestimmten Wirkstoffen und der Entstehung von Parkinson.

20 Millionen Euro für die Umsetzung

Der Bund stellt der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau für 2025 und 2026 Zuschüsse von insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen die Mehrkosten für Heilbehandlungen und Rentenleistungen abgefedert werden.

Trotz der wissenschaftlichen Empfehlungen gibt es Kritik. Der Deutsche Bauernverband und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zweifeln die Eindeutigkeit der Studien an. Sie warnen vor zusätzlichen Belastungen für die betroffenen Branchen.

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Nächste Schritte

Die Verordnung muss noch den Bundesrat passieren. Experten raten Betroffenen, bereits jetzt aktiv zu werden. Erkrankte sollten sich an ihren Arzt oder den zuständigen Unfallversicherungsträger wenden. Entscheidend für das Verfahren sind ärztliche Nachweise über die Diagnose und die Dokumentation der beruflichen Exposition.

Parallel bereitet die Bundesregierung ein umfassendes Rentenreformpaket vor. Es soll noch vor der Sommerpause finalisiert werden. Diskutiert werden unter anderem Anpassungen bei den Renten für schwerbehinderte Menschen – eine automatische Erhöhung um 4,24 Prozent ist zum 1. Juli 2026 geplant.

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