PfĂ€ndungsfreibetrĂ€ge: Neue Grenzen fĂŒr Arbeitnehmer ab Juli
25.06.2026 - 13:51:12 | boerse-global.de
Zum 1. Juli 2026 steigen die PfĂ€ndungsfreibetrĂ€ge fĂŒr Arbeitnehmer um rund zwei Prozent. Parallel dazu sorgt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts fĂŒr neue HĂŒrden bei der Anrechnung von Dienstwagen auf das pfĂ€ndbare Einkommen.
Höhere FreibetrÀge ab Juli
Der gesetzliche Grundfreibetrag fĂŒr Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten steigt auf 1.590 Euro. Bis zu dieser Grenze bleibt das Nettoeinkommen vollstĂ€ndig vor GlĂ€ubigerzugriff geschĂŒtzt. Bei Unterhaltspflichten erhöhen sich die FreibetrĂ€ge stufenweise: FĂŒr die erste Person kommen rund 598 Euro hinzu, fĂŒr jede weitere bis zur fĂŒnften Person jeweils etwa 333 Euro.
In der Praxis erfolgt die Umstellung meist automatisch durch die Personalabteilung. Experten warnen jedoch: Bei individuellen gerichtlichen Festsetzungen oder durch öffentliche GlĂ€ubiger ist eine aktive Neubeantragung nötig. Werden alte BetrĂ€ge nicht korrigiert, lassen sich zu viel gepfĂ€ndete Summen spĂ€ter nicht zurĂŒckfordern.
BAG kippt Dienstwagen-Anrechnungen
Das Bundesarbeitsgericht hat die Regeln fĂŒr Firmenwagen bei PfĂ€ndungen verschĂ€rft. Mit Urteil vom 25. MĂ€rz 2026 (Az. 5 AZR 38/25) erklĂ€rten die Richter bestimmte Anrechnungsvereinbarungen fĂŒr unwirksam.
Ăbersteigt der Wert der privaten Nutzung den pfĂ€ndbaren Teil des Arbeitseinkommens, ist die gesamte Anrechnungsvereinbarung nichtig. Der Arbeitnehmer kann dann den vollen Sachbezug zusĂ€tzlich in Geld verlangen. Zur Wertermittlung dient die 1-Prozent-Regelung auf Basis des Bruttolistenpreises. Der Zuschlag von 0,03 Prozent fĂŒr Fahrten zwischen Wohnung und ArbeitsstĂ€tte bleibt dabei auĂen vor.
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BFH zu Werbungskosten bei Fahrzeugtausch
Auch der Bundesfinanzhof hat sich mit Fahrzeugkosten befasst (Az. VI R 30/24). Im Streitfall zur sogenannten âĂber-Kreuz-Nutzungâ â der Arbeitnehmer nutzte den Dienstwagen seiner Ehefrau, wĂ€hrend er mit dem privaten Sportwagen auf Dienstreise ging â verneinten die Richter den Werbungskostenabzug.
Fahrtkosten mit dem Privatwagen sind nur abziehbar, wenn ein gewissenhafter Steuerpflichtiger die Aufwendungen ebenfalls getĂ€tigt hĂ€tte. Ăberwiegend private Motive fĂŒr den Fahrzeugtausch schlieĂen den steuerlichen Abzug aus.
Fristen und Fallstricke fĂŒr Unternehmen
Bei Insolvenzverfahren bleiben vor Verfahrenseröffnung abgetretene Forderungen auf Arbeitsentgelt laut Insolvenzordnung (§ 114 Abs. 1 InsO) zwei Jahre nach Ablauf des Kalendermonats der Verfahrenseröffnung wirksam.
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Die Rechtsprechung warnt zudem vor âLohnschiebungâ (§ 850h Abs. 1 ZPO): Vereinbarungen, bei denen der Arbeitgeber Leistungen an Dritte erbringt, um den pfĂ€ndbaren Lohn zu drĂŒcken, bleiben rechtlich unbeachtlich. Die VergĂŒtung gilt weiterhin als pfĂ€ndbares Vermögen des Arbeitnehmers. Bei Streitigkeiten ĂŒber abgetretene Forderungen bleibt das Arbeitsgericht zustĂ€ndig â auch fĂŒr NeuglĂ€ubiger und Arbeitgeber.
