Pflegemindestlohn, Millionen

Pflegemindestlohn: 1,3 Millionen erhalten Lohnplus ab Juli

04.07.2026 - 08:12:22 | boerse-global.de

Zum 1. Juli gelten höhere Pflegemindestlöhne. Die Koalition beschloss zudem ein Arbeitsmarktpaket mit teureren Minijobs und längeren Befristungen.

Pflege-Mindestlöhne steigen: Neue Regeln für Minijobs und Befristungen
Pflegemindestlohn - Eine Hand hält eine Euro-Münze, im unscharfen Hintergrund sind eine Pflegekraft und medizinische Geräte zu sehen. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Zum 1. Juli sind für 1,3 Millionen Beschäftigte in der Pflegebranche kräftige Lohnsteigerungen in Kraft getreten. Parallel dazu einigte sich die Koalition auf ein Arbeitsmarktpaket mit Änderungen bei Minijobs und Befristungen.

Pflegemindestlöhne steigen spürbar

Die neuen Pflegemindestlöhne gelten seit dem 1. Juli gestaffelt. Pflegehilfskräfte verdienen nun mindestens 16,52 Euro pro Stunde, qualifizierte Hilfskräfte 17,80 Euro. Für Pflegefachkräfte liegt die Untergrenze bei 21,03 Euro.

Hinzu kommen neun Urlaubstage über dem gesetzlichen Mindesturlaub. Bereits fixiert ist die nächste Erhöhung zum 1. Juli 2027: Dann steigen die Sätze für Fachkräfte auf bis zu 21,58 Euro.

Minijobs werden teurer

Das 34-Punkte-Programm der Koalition vom 2. Juli sieht eine Anhebung der Pauschalsteuer für Minijobs vor – von 2 auf 5 Prozent. Bei der Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich steigt die Belastung von 12,06 auf 30,15 Euro.

Ob Arbeitgeber diese Kosten tragen oder auf die Beschäftigten abwälzen, bleibt vertraglicher Gestaltung überlassen.

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Entlastungen gibt es dagegen bei der Arbeit zu ungünstigen Zeiten. Die Grenze für steuerfreie Zuschläge bei Sonntags- und Feiertagsarbeit steigt von 50 auf 75 Euro Grundlohn. Im Tarifbereich sollen diese Zuschläge vollständig beitragsfrei werden.

Neue Regeln für Befristungen und Kündigungsschutz

Der allgemeine Mindestlohn liegt seit Januar bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 sind 14,60 Euro geplant. Bei 40 Wochenstunden ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.409 Euro.

Das Koalitionspaket erlaubt künftig sachgrundlose Befristungen bis zu 48 Monaten – befristet bis Ende 2030. Für Spitzenverdiener oberhalb des 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze wird der Kündigungsschutz gelockert.

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ALG-I-Empfänger unter Druck

Die steigenden Löhne schaffen Probleme für Bezieher von Arbeitslosengeld I. Der anrechnungsfreie Freibetrag für Nebeneinkommen liegt seit 2002 unverändert bei 165 Euro netto. Beim aktuellen Mindestlohn können ALG-I-Empfänger damit nur noch knapp zwölf Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass der Verdienst angerechnet wird.

Trotz höherer Kosten halten Branchen wie Gastronomie und Landwirtschaft am Minijob-Modell fest. Eine von der Rentenkommission empfohlene Abschaffung oder Beschränkung auf Schüler wurde nicht umgesetzt. Bundeskanzler Merz kündigte für den Herbst weitere Beratungen an.

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