Reformpaket ab 2027: Krankmeldung vom ersten Tag an Pflicht
05.07.2026 - 20:21:00 | boerse-global.de
Die große Koalition aus CDU, CSU und SPD hat Anfang Juli ein Reformpaket verabschiedet, das tief in Steuerpolitik, Arbeitsrecht und Sozialsysteme eingreift. Während Kanzler Friedrich Merz eine positive wirtschaftliche Entwicklung prophezeit, sorgt vor allem die Neuregelung der Krankmeldung für Unmut. Die Maßnahmen sollen ab 2027 schrittweise in Kraft treten.
Steuerentlastung mit Schattenseiten
Am 2. Juli einigte sich der Koalitionsausschuss auf ein Steuerpaket mit einem jährlichen Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro. Profitieren sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien. Ein Paar mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von je 3.200 Euro spart ab 2028 rund 642 Euro pro Jahr. Das Kindergeld steigt bis dahin schrittweise auf 272 Euro monatlich.
Gegenfinanziert wird das Vorhaben durch eine verschärfte Reichensteuer. Ab 250.000 Euro Einkommen steigt der Satz auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent. Zudem kommen neue Abgaben: Eine Plastikabgabe, eine Erhöhung der Tabak- und Alkoholsteuer um 20 Prozent – und für 2028 ist eine Zuckersteuer angekündigt.
Die Opposition und Sozialverbände üben scharfe Kritik. Rund 4,58 Millionen Steuerpflichtige zahlen aufgrund geringer Einkommen gar keine Lohnsteuer – sie profitieren von den Entlastungen nicht. Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) bemängeln zudem, dass der Spitzensteuersatz weiterhin zu früh greife und die kalte Progression nicht vollständig ausgeglichen werde.
Krankmeldung: Am ersten Tag zum Arzt
Ein zentraler Punkt des Pakets: die Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeit. Ab sofort ist eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag nötig. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Eine aktuelle YouGov-Umfrage zeigt: 59 Prozent der Befragten lehnen diese Regelung ab.
Weitere arbeitsrechtliche Änderungen im Überblick:
- Befristungen: Die sachgrundlose Befristung wird vorübergehend bis 2030 auf bis zu 48 Monate ausgeweitet.
- Bürokratieabbau: Ab Januar 2027 entfällt die Schriftform für Befristungen. Zahlreiche Berichtspflichten werden gestrichen, der Datenschutz auf EU-Mindestmaß reduziert.
- Jobwechsel: Abfindungen werden steuerlich privilegiert, wenn Arbeitnehmer schnell eine neue Stelle finden.
- Zuschläge: Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge gibt es bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro.
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Grundsicherung statt Bürgergeld
Bereits zum 1. Juli wurde das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt. Die Regelsätze für Alleinstehende bleiben bei 563 Euro stabil. Die Sanktionen wurden jedoch verschärft: Wer Bewerbungen verweigert oder Maßnahmen abbricht, dem drohen sofort 30 Prozent Kürzung für drei Monate. Bei wiederholtem Nichterscheinen zu Terminen kann der Anspruch komplett entfallen.
Kanzler Merz bekräftigte diesen Kurs am 4. Juli auf einem Parteitag in Düsseldorf. Er kündigte für diesen Monat einen zusätzlichen Aktionsplan zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch an. Bei richtiger Umsetzung stünden Deutschland „sehr gute Jahre“ bevor.
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In der Immobilienpolitik verständigte sich die Koalition auf ein Verbot der Verstaatlichung privater Wohnungsunternehmen. Eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft soll gegründet werden, um den Markt zu entlasten. Offen bleiben Entscheidungen in der Energiepolitik: Das Kraftwerksgesetz und Regelungen zur Gebäudemodernisierung stecken noch im parlamentischen Verfahren.
