Rente, Millionen

Rente ab Juli: 21 Millionen Rentner bekommen 4,24 Prozent mehr

27.06.2026 - 03:48:33 | boerse-global.de

Die Rentenerhöhung bringt Millionen mehr Geld, aber auch eine höhere Steuerlast. Eine Kommission schlägt weitreichende Reformen vor.

Renten steigen 2026 um 4,24%: Mehr Netto vom Brutto?
Rente - Eine Nahaufnahme einer Hand, die Euro-Banknoten hält, mit einem unscharfen Taschenrechner und einem Rentenbescheid im Hintergrund. 27.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Rund 21 Millionen Rentner bekommen mehr Geld – doch viele müssen auch mehr Steuern zahlen. Gleichzeitig liegen weitreichende Reformvorschläge einer Rentenkommission vor, die das System langfristig stabilisieren sollen.

Mehr Rente, aber auch höhere Steuerlast

Die gesetzlichen Renten sowie Witwen- und Witwerrenten steigen einheitlich um 4,24 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung hat Mitte Juni mit dem Versand der Anpassungsmitteilungen begonnen. Die Auszahlung erfolgt je nach Rentenbeginn Ende Juni oder Ende Juli.

Doch die Freude währt nicht lange: Der Grundfreibetrag für Alleinstehende liegt bei 12.348 Euro. Wegen der höheren Bezüge werden weitere Rentner steuerpflichtig. Bereits in den vergangenen zwei Jahren rutschten zehntausende Bezieher über diese Grenze. 2024 wurden rund 114.000 Rentner erstmals steuerpflichtig, 2025 folgten weitere 73.000. Neurentner müssen mittlerweile 84 Prozent ihrer Rente versteuern.

Mehr Spielraum für Witwenrenten und Minijobber

Für Hinterbliebene gibt es eine gute Nachricht: Der Freibetrag für Hinzuverdienst steigt ab Juli auf monatlich 1.122,53 Euro. Bisher lag er bei 1.076,86 Euro. Betroffene können nun ein höheres eigenes Einkommen erzielen, ohne dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird.

Auch Minijobber profitieren von einer Neuerung. Sie können ab Juli einen bereits erklärten Verzicht auf die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung widerrufen. Der Eigenanteil liegt bei einer Verdienstgrenze von 603 Euro bei etwa 22 Euro pro Monat. Damit sichern sich Minijobber zusätzliche Rentenansprüche und den Zugang zu Rehabilitationsleistungen. Die Bundesregierung plant zudem eine weitergehende Reform: Minijobber sollen künftig verpflichtend in die Rentenkasse einzahlen. Die Zustimmung des Bundestages steht noch aus.

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Rente mit 63 vor dem Aus?

Die Rentenkommission hat weitreichende Vorschläge für eine grundlegende Reform der Altersvorsorge vorgelegt. Die Regelaltersgrenze soll schrittweise steigen: bis 2041 auf 67,5 Jahre, bis 2050 auf 68 Jahre. Langfristig wird eine Kopplung an die Lebenserwartung diskutiert. Zudem empfehlen die Experten die ersatzlose Abschaffung der Rente mit 63.

Ein zentraler Baustein ist die Einführung einer Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Ab 2028 könnten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen paritätisch finanzierten Zusatzbeitrag von insgesamt zwei Prozent des Bruttolohns in einen öffentlichen Fonds einzahlen. Ziel: ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent dauerhaft sichern. Während Branchenvertreter der Deutschen Börse das Vorhaben begrüßen, warnen Kritiker und Gewerkschaften vor Doppelbelastungen und Marktrisiken.

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Wer künftig einzahlen muss

Die Reformpläne sehen vor, den Kreis der Beitragszahler massiv zu erweitern. Künftig sollen auch Selbstständige, Vorstände, Beamte und Abgeordnete pflichtversichert werden. Parallel dazu wird über eine Senkung der Beamtenpensionen nachgedacht.

Für Haushalte, die Dienstleistungen im privaten Umfeld nutzen, bleiben steuerliche Entlastungen bestehen. Mieter und Hausbesitzer können weiterhin 20 Prozent der Kosten für Handwerker, Putzkräfte oder Gartenhelfer von der Steuerschuld abziehen. Maximal 5.710 Euro pro Jahr sind drin. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat Zeit bis zum 1. März 2027. 2024 nutzten die Bürger diese Regelungen intensiv und holten sich schätzungsweise 2,4 Milliarden Euro vom Fiskus zurück.

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