Rentner mit Mieteinnahmen: Rentenplus wird zur Steuerfalle
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 21:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli müssen alle Abgabepflichtigen ihre Unterlagen einreichen. Besonders für private Kleinvermieter lohnt sich der Blick auf die Details – sie stellen über 60 Prozent des deutschen Mietwohnungsbestands.
Freigrenze und Grundfreibetrag: Was bleibt steuerfrei?
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind nur dann steuerpflichtig, wenn sie die Werbungskosten übersteigen. Seit 2024 gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Liegen die Nettoeinnahmen darunter, bleibt alles steuerfrei. Überschreiten sie die Grenze, muss der komplette Betrag in der Anlage V deklariert werden.
Der allgemeine Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro für Verheiratete. Erst wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen inklusive Mieteinnahmen diese Grenze übersteigt, fällt Einkommensteuer an. Der persönliche Steuersatz liegt zwischen 14 und 45 Prozent.
AfA: Bis zu 5,5 Prozent Abschreibung möglich
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) bleibt das wichtigste Instrument zur Steueroptimierung. Für Bestandsbauten gilt ein Satz von 2 Prozent, Neubauten ab 2023 können mit 3 Prozent abgeschrieben werden.
Noch mehr Spielraum bieten Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer. Branchenexperten zufolge kann die jährliche AfA so auf bis zu 5,5 Prozent steigen – besonders bei Immobilien über 30 Jahre. Ein BMF-Schreiben aus Februar 2023 hatte die Anforderungen an solche Gutachten verschärft, wurde aber im Dezember 2025 wieder aufgehoben. Das erleichtert die Anerkennung in der Praxis.
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Rentner mit Mieteinnahmen: Steuerfalle durch Rentenerhöhung
Seit dem 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Das klingt gut, kann aber für Ruheständler mit Mieteinnahmen zur Steuerfalle werden: Wer erstmals über den Grundfreibetrag rutscht, wird steuererklärungspflichtig.
Für Neurentner des Jahres 2026 sind bereits 84 Prozent der Rentenbezüge steuerpflichtig, nur 16 Prozent bleiben steuerfrei. Und: Jede Rentenerhöhung ist in voller Höhe steuerpflichtig. Der steuerlich relevante Anteil steigt damit jährlich.
Seit dem 1. Juli gibt es für bestimmte Gruppen – darunter Rentner und kinderlose Ledige – die vereinfachte Ein-Klick-Steuererklärung über Elster. Fachleute warnen jedoch: Bei komplexeren Fällen wie Vermietung werden Werbungskosten oder Sonderausgaben oft nicht automatisch berücksichtigt. Das kann zu einer unnötig hohen Steuerlast führen.
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Privatvermieter: Verzicht auf Mieterhöhungen weit verbreitet
Der Vermieterreport 2026 zeigt die soziale Rolle privater Kleinvermieter: 51 Prozent der Befragten haben im vergangenen Jahr auf Mieterhöhungen verzichtet. Bei Neuvermietungen sehen sogar 43 Prozent von Steigerungen ab. Die Studie, erstellt in Kooperation mit dem IW Köln, zeigt zudem eine abwartende Haltung bei energetischen Sanierungen: 59 Prozent der Vermieter planen derzeit keine Maßnahmen.
Die Rentabilität bleibt gemischt. In Großstädten gilt ein Kaufpreisfaktor von 20 als typisch, doch gestiegene Zinsen und strenge Mietregulierungen sorgen oft nur für Kostendeckung. Experten empfehlen bei Kapitalanlagen zunehmend mittlere Lagen statt Spitzenstandorte.
Reformen ab 2027: Entlastung geplant
Ab dem 1. Januar 2027 ist eine Einkommensteuer-Reform mit einem Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr geplant. Der Grundfreibetrag soll bis 2028 schrittweise auf 12.900 Euro steigen.
Gleichzeitig sind Anpassungen bei anderen Vergünstigungen vorgesehen – etwa eine Senkung des Handwerkerbonus auf 15 Prozent bei maximal 900 Euro. Wer die aktuelle Frist versäumt, zahlt übrigens Verspätungszuschläge von mindestens 25 Euro pro Monat.
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