Reservepflicht, Arbeitgeber

Reservepflicht: Arbeitgeber müssen Soldaten künftig freistellen

31.05.2026 - 17:09:14 | boerse-global.de

Bundesregierung plant Abschaffung der Freiwilligkeit bei Reserveübungen. Unternehmen müssen künftig Mitarbeiter für Militäreinsätze freistellen.

Reservepflicht: Arbeitgeber müssen Soldaten künftig freistellen - Foto: über boerse-global.de
Reservepflicht: Arbeitgeber müssen Soldaten künftig freistellen - Foto: über boerse-global.de

Das Prinzip der Freiwilligkeit bei Reserveübungen soll fallen. Künftig könnten ehemalige Soldaten zwangsweise zu Übungen einberufen werden – und Arbeitgeber müssen sie freistellen.

Verteidigungsminister Boris Pistorius treibt eine grundlegende Neuordnung der Reservepflichten voran. Der sogenannte Reservestärkungsgesetz-Entwurf, der Ende Mai 2026 bestätigt wurde, sieht vor, das bisher geltende Prinzip der doppelten Freiwilligkeit abzuschaffen. Bislang mussten sowohl der Reservist als auch sein Arbeitgeber einer Übung zustimmen. Das soll sich nun ändern.

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Gestaffelte Dienstpflicht nach Alter und Dienstzeit

Der Gesetzentwurf vom 29. Mai 2026 sieht abgestufte Verpflichtungen vor. Personen unter 45 Jahren, die mindestens sechs Monate gedient haben, könnten künftig zu Pflichtübungen herangezogen werden. Für ehemalige Berufssoldaten und länger dienende Zeitsoldaten gilt die Pflicht sogar bis zum 65. Lebensjahr.

Die Dauer der verpflichtenden Übungen richtet sich nach der früheren Dienstzeit:
- Weniger als ein Jahr Dienstzeit: bis zu drei Wochen Übung pro Jahr
- 13 Jahre oder mehr: bis zu zwölf Wochen jährlich
- In Einzelfällen kann die Altersgrenze auf 68 Jahre steigen

Arbeitgeber verlieren ihr Vetorecht

Ein Kernstück der Reform: Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter künftig gesetzlich für militärische Übungen freistellen. Das bisherige Vetorecht der Arbeitgeber entfällt. Die Bundesregierung erhofft sich davon eine deutlich höhere Planungssicherheit für die Truppe.

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Der Vizepräsident des Reservistenverbandes, Esra Limbacher, verteidigte die Pläne am 30. Mai 2026. Die derzeitige Freiwilligkeit verhindere eine verlässliche Einsatzbereitschaft im Ernstfall. Die Reserve brauche ein Mindestmaß an Verbindlichkeit, um schnelle Verfügbarkeit zu gewährleisten.

Verbandspräsident Bastian Ernst forderte am heutigen Sonntag sogar noch weitergehende Schritte: eine vollständige Streichung der Einspruchsmöglichkeit für Arbeitgeber und eine Anhebung der allgemeinen Altersgrenze auf 70 Jahre. Nur so sei die nationale Abschreckungsfähigkeit gesichert.

Massive Aufstockung geplant – 200.000 Reservisten als Ziel

Die Gesetzesinitiative ist Teil einer umfassenden Strategie zur personellen Stärkung der Bundeswehr. Das Verteidigungsministerium will die Reserve von derzeit rund 60.000 auf 200.000 Mitglieder aufstocken. Zusammen mit den angestrebten 260.000 aktiven Soldaten soll so die NATO-Vorgabe von insgesamt 460.000 einsatzbereiten Kräften erreicht werden.

Diese Personalziele sollen bis Mitte der 2030er Jahre umgesetzt sein, mit konkreten Meilensteinen ab 2033. Zur Finanzierung ist der Verteidigungshaushalt für 2027 auf rund 105,8 Milliarden Euro angewachsen.

Das Bundeskabinett wird voraussichtlich Anfang Juli 2026 über das Reservestärkungsgesetz beraten und es möglicherweise verabschieden.

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