Reverse-Charge, BMF

Reverse-Charge: BMF lockert Bescheinigungsvorgaben ab April

28.06.2026 - 08:40:11 | boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium aktualisiert die Vorgaben für das Reverse-Charge-Verfahren und schafft das Dienstsiegel ab.

BMF reformiert Reverse-Charge-Bescheinigungen: Neue Muster ab April 2026
Reverse-Charge - Nahaufnahme von offiziellen Finanzdokumenten mit deutschem Text und Stempeln, die neue Steuerregelungen und Compliance symbolisieren. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Mit einem Schreiben vom 10. April 2026 führte das BMF neue Muster für die Ansässigkeitsbescheinigung sowie für den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ein. Betroffen sind Unternehmen, die nach § 13b UStG abrechnen.

Kein Dienstsiegel mehr nötig

Die bisherigen Muster sind damit ungültig. Das Ministerium strich das Dienstsiegel und erlaubt künftig maschinell erstellte Bescheinigungen ohne eigenhändige Unterschrift. Die Ansässigkeitsbescheinigung gilt maximal ein Jahr. Für Bau- und Gebäudereinigungsleistungen beträgt die Gültigkeit bis zu drei Jahre.

Steuerjahr 2026 bringt weitere Änderungen

Die neuen Bescheinigungen sind Teil umfassender steuerlicher Anpassungen. Seit Jahresbeginn gelten verschärfte Dokumentationspflichten beim Ladestrom für Elektroautos. Die früheren Monatspauschalen für steuerfreies Laden sind Geschichte. Unternehmen müssen jetzt Strommengen und Preise pro Kilowattstunde exakt erfassen.

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Auch bei der Einkommensteuer gibt es Neuerungen. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro. Steuerberater empfehlen, den Verlustrücktrag gezielt zu optimieren, um den höheren Freibetrag voll auszuschöpfen. Der Verlustvortrag bleibt dagegen eine Pflichtmaßnahme der Finanzämter.

Kritik aus der Branche

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) lobte die geplante Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke, warnte aber vor erhöhter Streitanfälligkeit. Grundsätzlich fehle es an strukturellen Entlastungen.

In Fachkreisen wird zudem über ein Reformpaket zum 1. Juli 2026 diskutiert. Im Raum stehen vierteljährliche Einkommensteuererklärungen und eine Anpassung des Spitzensteuersatzes. Ziel: Bürokratieabbau im Umfang von bis zu 20 Milliarden Euro.

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Digitalisierung in der Gebäudereinigung

Parallel zu den steuerlichen Neuerungen treibt die Branche die Digitalisierung voran. Auf dem EUREF-Campus in Düsseldorf setzen Reinigungsfirmen seit Jahresbeginn auf Smart-Cleaning-Konzepte. Bodenreinigungsroboter und Sensoren in Sanitärbereichen und an Abfallstationen sammeln Daten für eine bedarfsgerechte Reinigung. Das steigert Effizienz und Nachhaltigkeit.

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