Schuldnerberatung: Vermittlungsausschuss einigt sich auf neue Entgeltregeln
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 01:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss auf weitreichende Änderungen am umstrittenen Schuldnerberatungsdienstegesetz verständigt. Der Kompromiss regelt insbesondere die finanzielle Ausgestaltung der Beratungsangebote neu und soll den Weg für das Vorhaben ebnen, nachdem das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr ins Stocken geraten war.
Kompromiss bei Beratungsentgelten und Berichtspflichten
Kern der Einigung ist eine Neuregelung der Kosten für Ratsuchende. Künftig dürfen Beratungsstellen Entgelte erheben, sofern diese Verbraucher nicht unangemessen belasten. Zudem dürfen die erhobenen Gebühren ausdrücklich nicht der Gewinnerzielung dienen. Um Transparenz für Betroffene zu schaffen, müssen anfallende Kosten im Vorfeld mitgeteilt werden.
Die ursprünglichen Gesetzespläne hatten noch ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten vorgesehen, das in der Regel kostenlos und unabhängig sein sollte. Dagegen hatten die Bundesländer Bedenken angemeldet: Sie befürchteten unkalkulierbare Kosten und verlangten für den Fall finanzieller Mehrbelastungen einen Ausgleich durch den Bund.
Vereinfachungen sieht die Einigung zudem bei den bürokratischen Vorgaben vor. Das Bundesjustizministerium soll künftig jährlich gegenüber der Europäischen Kommission über die verfügbaren Beratungsstellen berichten. Zudem übernimmt das Ministerium die Evaluierung der tatsächlichen sowie finanziellen Gesetzesfolgen. Eine zuvor diskutierte Berichtspflicht der Länder an den Bund entfällt hingegen.
Umsetzung der europäischen Kreditrichtlinie
Mit dem Gesetz setzt die Bundesrepublik Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 um. Der Gesetzgeber steht dabei unter erheblichem Zeitdruck, da die europäische Umsetzungsfrist bereits am 20.11.2025 abgelaufen war.
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Im nationalen Verfahren war es zuvor zu monatelangen Verzögerungen gekommen. Nachdem der Bundesrat dem Gesetzentwurf am 08.05.2026 nicht zugestimmt hatte, rief die Bundesregierung am 13.05.2026 den Vermittlungsausschuss an.
Das Gremium kam daraufhin zu seiner zweiten Sitzung der laufenden Wahlperiode zusammen, um den Streitpunkt beizulegen. Bundestag und Bundesrat sollten am 25.09.2026 abschließend über den erzielten Einigungsvorschlag entscheiden, damit das Gesetz in Kraft treten kann.
Verbände pochen auf ausreichende Finanzierung
Aus der Praxis gibt es sowohl Zustimmung als auch mahnende Stimmen zu den Beschlüssen. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßte die Einigung im Vermittlungsausschuss grundsätzlich, forderte jedoch zugleich eine öffentliche Finanzierung der Beratungsangebote und wies ebenfalls darauf hin, dass die Umsetzungsfrist der europäischen Richtlinie im November 2025 endete.
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Die Caritas hatte bereits im Vorfeld der Ausschusssitzung eine grundsätzlich kostenlose Beratung sowie eine verlässliche Finanzierung für ein flächendeckendes Angebot angemahnt. Nach Angaben des Verbands gelten bundesweit rund sechs Millionen Erwachsene als überschuldet.
Derzeit existieren rund 1.400 Schuldnerberatungsstellen, die Hilfesuchenden überwiegend kostenfrei zur Verfügung stehen. Die Caritas forderte mindestens 650 zusätzliche Schuldnerberater und verwies darauf, dass Betroffene vielerorts mehrere Monate auf einen ersten Termin warten müssen.
