Schwerbehinderung: Bundesarbeitsgericht stĂ€rkt KĂŒndigungsschutz
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 17:32 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Neue Zahlen, Gesetze und Urteile zeigen: Der Weg ist noch weit.
7,8 Millionen Betroffene â und die meisten sind Ă€lter
Zum Jahresende 2025 lebten rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland â das sind 9,4 Prozent der Bevölkerung. Die Zahl sank leicht im Vergleich zu 2023, allerdings schrĂ€nken Datenbereinigungen in Hessen und Sachsen die direkte Vergleichbarkeit ein.
Die Altersstruktur ĂŒberrascht kaum: 34 Prozent der Betroffenen sind mindestens 75 Jahre alt, weitere 45 Prozent zwischen 55 und 74. Nur 3 Prozent sind jĂŒnger als 18. Und die Statistik rĂ€umt mit einem Vorurteil auf: In 91 Prozent der FĂ€lle ist eine Krankheit die Ursache der Behinderung. Angeboren sind nur 3 Prozent, auf UnfĂ€lle entfallen lediglich 1 Prozent.
Strengere Regeln fĂŒr Arbeitgeber
Unternehmen mit mehr als 20 ArbeitsplĂ€tzen mĂŒssen mindestens 5 Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen. Wer die Quote nicht erfĂŒllt, zahlt eine gestaffelte Ausgleichsabgabe â zwischen 155 und 815 Euro pro Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Januar 2026 stĂ€rkt zudem die Rechte von Betroffenen in der Probezeit. Demnach ist eine KĂŒndigung auch in den ersten sechs Monaten unwirksam, wenn die Schwerbehindertenvertretung nicht ordnungsgemÀà beteiligt wurde. Ein einfacher Kenntnisnahmestempel reicht nicht â die gesetzliche Frist von einer Woche muss zwingend eingehalten werden.
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BĂŒrgergeld wird Grundsicherungsgeld â Mehrbedarf fĂŒr Schwerbehinderte
Seit dem 1. Juli 2026 heiĂt das bisherige BĂŒrgergeld Grundsicherungsgeld. FĂŒr Menschen mit Schwerbehinderung gibt es einen spezifischen Mehrbedarf: Wer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezieht, erhĂ€lt 35 Prozent zusĂ€tzlich. Bei einem aktuellen Regelbedarf von 563 Euro sind das 197,05 Euro pro Monat.
Daneben gewinnen regionale Beratungsstrukturen an Bedeutung. Hessen unterzeichnete als zehntes Bundesland eine Vereinbarung mit der UnabhĂ€ngigen Bundesbeauftragten fĂŒr Antidiskriminierung. Ziel: die Beratung vor Ort stĂ€rken. Die AfD-Bundestagsfraktion veröffentlichte gestern zudem eine Anfrage samt Antwort der Bundesregierung zu MaĂnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Neben der Inklusion spielt auch der Erhalt von ArbeitsplĂ€tzen bei lĂ€ngerer Krankheit eine zentrale Rolle fĂŒr Betroffene und Betriebe. Ein aktuelles Gratis-E-Book liefert Ihnen dazu eine vollstĂ€ndige Anleitung fĂŒr das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) inklusive GesprĂ€chsleitfaden und Muster-Betriebsvereinbarung. Kostenlose BEM-Anleitung mit Muster-Betriebsvereinbarung sichern
Qualifizierungsoffensive â FachkrĂ€fte dringend gesucht
Um die BeschĂ€ftigungsquote zu erhöhen, setzen TrĂ€ger wie der Landeswohlfahrtsverband Hessen auf verstĂ€rkte Anleitung und Qualifizierung. Gesucht werden FachkrĂ€fte fĂŒr die Arbeits- und Berufsförderung, die Menschen mit Behinderung in Bereichen wie der WĂ€scherei oder dem Werksverkauf unterstĂŒtzen.
Die Fachmesse Integra in Ăsterreich verzeichnete im Juni 2026 ĂŒber 10.000 Besucher â ein Zeichen fĂŒr den wachsenden Bedarf an Austausch zwischen Pflegesektor und Arbeitswelt. Eine Fortsetzung mit Fokus auf pflegende Angehörige ist fĂŒr das FrĂŒhjahr 2028 geplant.
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