Selbstständige, Rentenpflicht

Selbstständige: Rentenpflicht ab 2027, Beitrag 735,63 Euro monatlich

05.07.2026 - 23:05:50 | boerse-global.de

Koalitionsausschuss beschließt Rentenpflicht für Neugründer und plant Steuerreform. Neue Steuer-App und verschärfte Buchführungsregeln kommen.

Selbstständige: Neue Pflichten bei Rente und Steuer ab 2027
Selbstständige - Eine grafische Darstellung von steigenden Finanzdiagrammen und digitalen Datenströmen über unscharfen Euro-Banknoten und Münzen. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Koalitionsausschuss hat Anfang Juli grundlegende Weichen für ihre soziale Absicherung und steuerliche Behandlung gestellt.

Neugründer müssen in die Rentenkasse

Alle Neugründungen, die keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, werden künftig pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der monatliche Regelbeitrag liegt bei 735,63 Euro – das sind 18,6 Prozent auf eine Bemessungsgrundlage von 3.955 Euro.

Um die Startphase zu erleichtern, gilt für die ersten drei Jahre ein halbierter Beitragssatz. Bereits aktive Selbstständige können per Opt-out aus der Pflicht aussteigen. Auch Abgeordnete sollen künftig einzahlen.

Ein Gesetzentwurf wird bis Ende 2026 erwartet, das Inkrafttreten frühestens 2027. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert zusätzliche Maßnahmen, um die Sozialbeiträge wieder Richtung 40-Prozent-Marke zu drücken. Der Rentenbeitrag könnte Prognosen zufolge bis 2028 auf 19,9 Prozent steigen.

MeinELSTER+ startet – mit Risiken

Parallel dazu ging am 1. Juli die neue Steueranwendung MeinELSTER+ an den Start. Mit einer Ein-Klick-Funktion sollen rund 11,5 Millionen Menschen ihre Steuererklärung erledigen können – darunter ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner.

Die automatisierte Form hat jedoch einen Haken: Individuelle Werbungskosten werden womöglich nicht vollständig berücksichtigt.

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Strengere Regeln für Selbstständige

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs verschärft die Anforderungen an die Buchführung. Belege für ein häusliches Arbeitszimmer müssen innerhalb von zehn Tagen aufgezeichnet werden. Sonst droht der Verlust des Betriebsausgabenabzugs.

Als Alternative bleibt nur der Abzug einer Pauschale von 1.260 Euro. Das Finanzministerium plant keine Abkehr von dieser restriktiven Linie.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2026 endet für Pflichtveranlagte am 31. Juli. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit.

Immobilien-Selbstnutzer benachteiligt

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft vom 4. Juli zeigt deutliche steuerliche Nachteile für Selbstnutzer. Wer eine Wohnung im Wert von 300.000 Euro in einer Metropole selbst bewohnt, verliert über 15 Jahre rund 87.000 Euro gegenüber einem Vermieter.

Vermieter erzielen durch Abschreibungen und Zinsabzüge Renditen zwischen 7 und 9 Prozent. Selbstnutzer kommen lediglich auf 5 bis 6 Prozent.

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Entlastungen ab 2027 geplant

Eine Einkommensteuerreform soll ab dem 1. Januar 2027 greifen. Das jährliche Entlastungsvolumen liegt bei rund 10 Milliarden Euro. Der Spitzensteuersatz greift dann ab einem Einkommen von 70.600 Euro. Für sehr hohe Einkommen sind Sätze von 45 Prozent ab 250.000 Euro und 47 Prozent ab 280.000 Euro vorgesehen.

Gleichzeitig plant die Regierung eine Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen: von 20 auf 15 Prozent. Der maximale Förderbetrag sinkt damit auf 900 Euro.

Für Gründer bleiben die bestehenden Rahmenbedingungen relevant. In Karlsruhe etwa kostet die Gewerbeanmeldung aktuell 53 Euro bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 450 Prozent. Die Kleinunternehmerregelung gilt weiterhin, wenn der Vorjahresumsatz 25.000 Euro nicht überstieg und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt.

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