SteuererklÀrung 2025: Frist endet 31. Juli, 11,5 Mio. nutzen neue Ein-Klick-Lösung
05.07.2026 - 20:42:46 | boerse-global.de
Zum 1. Juli 2026 sind zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. Besonders Landwirte und Rentner mĂŒssen sich auf verĂ€nderte Regelungen einstellen.
Landwirtschaft: Systemwechsel beim Verkauf von AnlagegĂŒtern
FĂŒr pauschalierende Landwirte gelten seit dem 1. Juli verschĂ€rfte Bedingungen beim Verkauf von betrieblichem Anlagevermögen. Betroffen sind WirtschaftsgĂŒter wie Traktoren oder Photovoltaikanlagen.
Bei deren VerĂ€uĂerung muss nun die Regelbesteuerung von 19 Prozent angewandt werden. Das bedeutet fĂŒr viele Betriebe eine Abkehr von den bisherigen PauschalsĂ€tzen in diesem Bereich.
Parallel dazu laufen im Juli weitere administrative Pflichten. Bis zur Monatsmitte mĂŒssen Landwirte die Mitteilung an die TAM-Datenbank ĂŒber Nutzungsart und Tierbestand des ersten Halbjahres einreichen. Hintergrund sind die MaĂnahmen zur Antibiotikaminimierung. Zudem hat im Juli eine neue Jagdzeit fĂŒr Wölfe begonnen â befristet bis Ende Oktober.
Rentenerhöhung fĂŒhrt zu erweiterter Steuerpflicht
Die Rentenanpassung von 4,24 Prozent zum 1. Juli hat direkte Auswirkungen auf die Steuerpflicht vieler Senioren. Durch die Anhebung der BezĂŒge ĂŒberschreiten zahlreiche Rentner erstmals den steuerlichen Grundfreibetrag.
Dieser liegt 2026 bei 12.348 Euro fĂŒr Alleinstehende und 24.696 Euro fĂŒr Verheiratete. Damit rĂŒcken Personengruppen in den Fokus der Finanzbehörden, die bisher keine SteuererklĂ€rung abgeben mussten.
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Fristen und digitale Verfahren fĂŒr das Steuerjahr 2025
FĂŒr Steuerpflichtige, die ihre ErklĂ€rung fĂŒr 2025 abgeben mĂŒssen, endet die regulĂ€re Frist am 31. Juli 2026. Wer den Termin verpasst, dem drohen VerspĂ€tungszuschlĂ€ge von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat.
Eine VerlĂ€ngerung bis zum 1. MĂ€rz 2027 ist möglich â allerdings nur mit Steuerberater. Bei freiwilligen Veranlagungen bleibt hingegen ein Zeitraum von bis zu vier Jahren fĂŒr die Einreichung.
Seit dem 1. Juli gibt es zudem die âEin-Klick-SteuererklĂ€rungâ. Das Verfahren richtet sich zunĂ€chst an rund 11,5 Millionen Personen, darunter ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner. Das System nutzt bereits vorhandene Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbezugsmitteilungen.
Experten warnen jedoch: Bei diesem automatisierten Verfahren besteht das Risiko, dass individuelle Abzugsposten wie Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht ohne manuelle ErgĂ€nzung berĂŒcksichtigt werden.
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Eckpunkte der geplanten Steuerreform ab 2027
Ăber die aktuellen Fristen hinaus hat der Koalitionsausschuss Anfang Juli die Weichen fĂŒr eine umfassende Einkommensteuerreform gestellt. Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Das geplante Entlastungsvolumen liegt bei rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Die volle Wirkung wird fĂŒr 2028 angestrebt.
Die wesentlichen Bestandteile der Reform:
- Schrittweise Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.900 Euro bis 2028
- Erhöhung des Kindergeldes auf monatlich 272 Euro
- Anpassungen beim Spitzensteuersatz â kĂŒnftig ab 70.600 Euro Einkommen
- VerschÀrfung der Reichensteuer auf 45 Prozent ab 250.000 Euro und 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
Kritik kommt unter anderem vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln und dem DIW. Die Experten bemĂ€ngeln, dass die Reform lediglich die kalte Progression ausgleiche. Geringverdiener unterhalb des Existenzminimums wĂŒrden nicht profitieren.
Zudem wurde eine KĂŒrzung des Steuerbonus fĂŒr Handwerkerleistungen ab 2027 beschlossen. Der Fördersatz sinkt von 20 auf 15 Prozent.
