SteuererklÀrung, SelbststÀndige

SteuererklĂ€rung 2025: SelbststĂ€ndige mĂŒssen bis 31. Juli handeln

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 01:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Abgabefrist fĂŒr SteuererklĂ€rung 2025 endet im Juli. Geplante Rentenpflicht fĂŒr NeugrĂŒndungen und Steuerpaket ab 2027 bringen Änderungen.

SelbststĂ€ndige 2026/2027: Neue Steuer- und Rentenregeln im Überblick
SteuererklĂ€rung - Ein moderner Schreibtisch mit einem Laptop, Finanzdokumenten und einem Taschenrechner, der steuerliche Planung fĂŒr Freelancer symbolisiert. 08.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

WĂ€hrend die Abgabefrist fĂŒr die SteuererklĂ€rung 2025 nĂ€her rĂŒckt, planen die Bundesregierung und Gerichte neue Regeln fĂŒr Altersvorsorge und Steuerentlastung.

Abgabefristen: Bis 31. Juli Zeit

SelbststĂ€ndige mĂŒssen ihre EinkommensteuererklĂ€rung fĂŒr 2025 bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Eine Abgabepflicht besteht unter anderem bei zusĂ€tzlichen EinkĂŒnften ĂŒber 410 Euro, bestimmten Steuerklassenkombinationen oder dem Bezug von Lohnersatzleistungen. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 1. MĂ€rz 2027 Zeit.

Bei VerspĂ€tung drohen ZuschlĂ€ge von mindestens 25 Euro pro Monat oder 0,25 Prozent der festgesetzten Steuerschuld. Experten raten zur PrĂŒfung einer freiwilligen Abgabe – besonders bei hohen Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder Handwerkerleistungen. FĂŒr freiwillige ErklĂ€rungen gilt eine Festsetzungsfrist von vier Jahren, die ErklĂ€rung fĂŒr 2025 kann also bis Ende 2029 eingereicht werden.

Rentenpflicht fĂŒr NeugrĂŒndungen geplant

Eine Rentenkommission empfiehlt die verpflichtende gesetzliche Rentenversicherung fĂŒr alle neu gegrĂŒndeten SelbststĂ€ndigen. Die Regelung könnte frĂŒhestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ausgenommen bleiben SelbststĂ€ndige, die bereits einem berufsstĂ€ndischen Versorgungswerk angehören.

FĂŒr die rund 3,6 Millionen bereits bestehenden SelbststĂ€ndigen ist ein Wahlrecht vorgesehen. Der geplante Beitragssatz liegt bei 18,6 Prozent des Einkommens. GrĂŒnder sollen in den ersten drei Jahren ermĂ€ĂŸigte BeitrĂ€ge von monatlich rund 367,82 Euro zahlen. Wirtschaftsexperten warnen vor möglichen Belastungen, die bestehende GeschĂ€ftsmodelle gefĂ€hrden könnten. Gleichzeitig fordern sie BĂŒrokratieabbau, etwa durch besseren Datenaustausch zwischen FinanzĂ€mtern und SozialversicherungstrĂ€gern.

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Steuerpaket 2027: Entlastung und Gegenfinanzierung

Ab 2027 plant die Bundesregierung ein Steuerpaket mit einem Entlastungsvolumen von jÀhrlich rund 10 Milliarden Euro. Der Grundfreibetrag soll schrittweise auf bis zu 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Kindergeld soll auf 272 Euro und der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro erhöht werden.

Zur Gegenfinanzierung sind höhere SteuersĂ€tze fĂŒr Spitzenverdiener vorgesehen. Ab 250.000 Euro Einkommen greift ein Satz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro ein neuer Satz von 47 Prozent. FĂŒr SelbststĂ€ndige relevant: Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent (maximal 900 Euro). Die Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent.

Aktuelle Rechtsprechung und neue Regelungen

Im Bereich der betrieblichen Ausgaben und privaten Absetzungen haben sich fĂŒr 2026 weitere Details konkretisiert:

Seit dem 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer ĂŒber der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Der Bundesfinanzhof prĂ€zisierte die Gewinngrenze von 200.000 Euro fĂŒr den Investitionsabzugsbetrag – außerbilanzielle Korrekturen sind einzubeziehen. Das Finanzgericht MĂŒnster betonte: FĂŒr den Vorsteuerabzug ist eine prĂ€zise Leistungsbeschreibung in Rechnungen nötig.

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Unternehmen, die selbststĂ€ndige KĂŒnstler oder Publizisten beauftragen, mĂŒssen mit steigenden Kosten rechnen. Der Abgabesatz zur KĂŒnstlersozialversicherung steigt 2027 auf 5,0 Prozent (2026: 4,9 Prozent). Und: Durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz melden Verkaufsplattformen Nutzer ab 30 Transaktionen oder 2.000 Euro Jahresumsatz ans Finanzamt.

Digitale Helfer erleichtern die SteuererklĂ€rung. Die Software WISO Steuer 2026 bietet etwa einen KI-Assistenten fĂŒr steuerrechtliche Fragen. Entscheidend bleibt die korrekte Einstufung als gewerblich oder privat – etwa beim Verkauf ĂŒber Online-MarktplĂ€tze. FĂŒr private VerĂ€ußerungsgeschĂ€fte gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro Gewinn pro Jahr.

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