Steuererklärungen, Berichtigungspflicht

Steuererklärungen: Neue Berichtigungspflicht § 153 AO ab 2025

06.07.2026 - 19:22:23 | boerse-global.de

Verschärfte Berichtigungspflicht ab 2025 zwingt Firmen zur Korrektur früherer Steuererklärungen über den Prüfungszeitraum hinaus.

Neue Steuerpflichten 2025/2026: Was Unternehmen zur Betriebsprüfung wissen müssen
Steuererklärungen - Nahaufnahme eines Finanzdokuments oder Steuerformulars, auf dem ein Vergrößerungsglas liegt, ein Stift bereitliegt und ein Taschenrechner im Hintergrund ist. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der neue § 153 Abs. 4 AO zwingt Betriebe zur eigenständigen Korrektur früherer Steuererklärungen – über den geprüften Zeitraum hinaus.

§ 153 Abs. 4 AO: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die neue Vorschrift greift nach Abschluss einer Außenprüfung. Unternehmen müssen aktiv werden, wenn Prüfungsfeststellungen auch Auswirkungen auf Steuererklärungen haben könnten, die nicht Teil der Prüfung waren.

Besonders relevant: Liegt ein bestandskräftiger Änderungsbescheid vor und der geprüfte Sachverhalt wiederholt sich in anderen Jahren, müssen Betriebe unverzüglich prüfen, ob Korrekturen auf weitere Jahre übertragbar sind. Besteht ein Korrekturbedarf, folgt die gesetzliche Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt.

Die Regelung gilt für alle Prüfungsanordnungen ab 2025. Ziel ist eine einheitliche Besteuerung über alle Veranlagungszeiträume – ohne dass das Finanzamt jedes Jahr einzeln prüfen muss.

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Strenge Regeln für die Belegführung

Parallel zu den Anzeigepflichten haben sich die Dokumentationsanforderungen konkretisiert. Der Bundesfinanzhof betonte in einer aktuellen Entscheidung: Betriebsausgaben müssen zeitnah erfasst werden – etwa Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer innerhalb von zehn Tagen, spätestens nach einem Monat.

Wer diese Frist versäumt, riskiert den Verlust des Steuerabzugs für die tatsächlich angefallenen Kosten. Als Alternative bleibt dann nur die Pauschale von 1.260 Euro. Das Bundesfinanzministerium plant derzeit keine Aufweichung dieser strengen Vorgaben.

Digitalisierung bei Sozialversicherungsprüfungen

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen bietet Arbeitgebern einen neuen Online-Service. Über ein datenschutzkonformes Kontaktformular können Unternehmen direkt mit dem Betriebsprüfdienst kommunizieren, den zuständigen Prüfbezirk auswählen und Unterlagen bis 20 MB hochladen.

Die digitale Infrastruktur soll Prüfungen beschleunigen. Die Mitwirkungspflichten bleiben jedoch hoch: Relevante Unterlagen müssen innerhalb von fünf Werktagen vorgelegt werden können.

Neue Kosten und Fristen ab 2026

Mehrere Änderungen kommen auf Unternehmen zu:

Mindestlohn und Sozialversicherung: Ab 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze erhöht sich auf 603 Euro monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung klettert auf 8.450 Euro im Monat.

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Künstlersozialabgabe: Unternehmen, die selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, zahlen 2027 eine Abgabe von 5,0 Prozent – nach 4,9 Prozent im Jahr 2026.

Verkehrsordnungswidrigkeiten: Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine verdoppelte Verjährungsfrist von sechs Monaten statt bisher drei. Bußgeldstellen haben damit mehr Zeit zur Durchsetzung von Bescheiden.

Handwerkerbonus: Der Koalitionsausschuss beschloss Anfang Juli 2026 eine Reduzierung des Steuerbonus von 20 auf 15 Prozent ab 2027. Die maximale Steuerersparnis sinkt von 1.200 auf 900 Euro.

Neue Pflichten für Rechenzentren und Großunternehmen

Die Ende Juni 2026 beschlossene Novelle des Energieeffizienzgesetzes verschiebt die Pflicht zur Einführung von Energiemanagementsystemen auf eine Schwelle von 23,6 GWh.

Gleichzeitig verschärfen sich die Regeln gegen „Greenwashing“. Ab dem 27. September 2026 sind unbelegte Aussagen zur Klimaneutralität untersagt. In der Nachhaltigkeitsberichterstattung plant die EU eine Reduzierung der Pflichtangaben um 60 Prozent. Für KMU mit weniger als 1.000 Beschäftigten gelten Übergangsfristen bis 2028.

Die Maßnahmen sollen die Wirtschaft um mehrere Milliarden Euro entlasten – fordern aber eine präzisere Dokumentation der verbleibenden Kennzahlen.

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